Promotionsrecht an HAW in Bremen

Recht Karriere Aktualisiert: Juni 2026

Kurzantwort (Status-/Übergangsartikel, Stand Juni 2026): Die Freie Hansestadt Bremen hat mit der Bremischen Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts (BremPromV) vom 30. Januar 2024, verkündet im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 6 am 1. Februar 2024, die Rechtsgrundlage für ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht geschaffen. Ermächtigungsgrundlage ist § 65 Abs. 1 Satz 4 BremHG. Anwendbar auf die zwei staatlichen HAW: Hochschule Bremen (HSB) und Hochschule Bremerhaven. Beide HAW kündigen an, „Schritt für Schritt" Anträge auf Verleihung des Promotionsrechts in forschungsstarken Bereichen vorzubereiten — gegebenenfalls auch in gemeinsamen Promotionsverbünden. Stand Juni 2026 ist eine konkrete Verleihung an HSB oder Hochschule Bremerhaven öffentlich noch nicht belegt. Bis dahin bleibt die kooperative Promotion mit der Universität Bremen der reguläre Weg.

1. Rechtsgrundlage

Das HAW-Promotionsrecht in Bremen stützt sich auf das Bremische Hochschulgesetz und eine Bremische Verordnung:

  • § 65 BremHG (Bremisches Hochschulgesetz) — insbesondere § 65 Abs. 1 Satz 4 BremHG als Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.
  • Bremische Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts (BremPromV) vom 30. Januar 2024 — unterzeichnet durch Senatorin Kathrin Moosdorf; verkündet im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 6 am 1. Februar 2024.
  • Volltext-PDF der BremPromV auf der HSB-Rechtssammlung; Metadaten und Verweise auf dem Transparenzportal Bremen.

Stand Juni 2026 ist der Rechtsrahmen vollständig vorhanden. Eine konkrete Verleihung des Promotionsrechts an HSB oder Hochschule Bremerhaven (oder an einen gemeinsamen Promotionsverbund) ist öffentlich noch nicht belegt.

2. Modell im Bundesland

Bremen hat sich für ein Antragsmodell mit Promotionsverbund-Option entschieden — strukturell mit dem Brandenburger Promotionskolleg-Ansatz verwandt, aber auf einzelne forschungsstarke Bereiche zugeschnitten. Zentrale Merkmale:

  • Antragsweg für forschungsstarke Bereiche: HSB und Hochschule Bremerhaven können nach der BremPromV für forschungsstarke Bereiche eine Verleihung des Promotionsrechts beantragen; die konkrete Ausübung setzt eine Verleihung voraus.
  • Gemeinsame Promotionsverbünde möglich: Anträge können von mehreren Promotionseinrichtungen gemeinsam gestellt werden, wenn der Antrag eine organisatorische Einheit mit Beteiligung mehrerer Einrichtungen oder einen hochschulübergreifenden Promotionsverbund für ein Fachgebiet betrifft. Die Verleihung erfolgt dann an die gemeinsam tragenden Einrichtungen mit geregelter Binnenorganisation.
  • Mindestens eine abgeschlossene Promotionsbetreuung (kann auch eine kooperative Promotion sein) als nachweisbarer Indikator für betreuende HAW-Profs.
  • Verleihende Stelle: Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Bremen (Verordnungsgeberin der BremPromV).

Verleihungslogik (konditional): Das Promotionsrecht würde nach einer Verleihung im jeweiligen forschungsstarken Bereich der HSB oder Hochschule Bremerhaven (oder im gemeinsamen Promotionsverbund) nach der jeweiligen Promotionsordnung ausgeübt. Solange Stand Juni 2026 keine konkrete Verleihung öffentlich belegt ist, werden in diesem Artikel keine aktivisch-präsentischen Aussagen über eine bereits erfolgte Verleihung oder eine bereits laufende Ausübung des Promotionsrechts getroffen.

3. Beteiligte Einrichtungen — die zwei staatlichen HAW

Die Freie Hansestadt Bremen hat zwei staatliche HAW:

  • Hochschule Bremen (HSB) in Bremen
  • Hochschule Bremerhaven in Bremerhaven

Beide HAW kündigen an, „Schritt für Schritt" Anträge auf Verleihung des Promotionsrechts vorzubereiten und prüfen, „in welchen Forschungsbereichen gemeinsame Promotionsverbünde beider Hochschulen wissenschaftliche Synergien schaffen können". Universitärer Kooperationspartner bei kooperativer Promotion ist insbesondere die Universität Bremen.

4. Aktivität und Stand der Verfahren

Die Eckdaten in Bremen:

  • BremPromV unterzeichnet am 30. Januar 2024 (Senatorin Kathrin Moosdorf)
  • Verkündung im GBl Freie Hansestadt Bremen Nr. 6 am 1. Februar 2024
  • Anträge der HSB und Hochschule Bremerhaven nach eigenen Angaben „Schritt für Schritt" in Vorbereitung
  • Konkrete Verleihungen an HSB / Hochschule Bremerhaven (oder an einen Promotionsverbund) — Stand Juni 2026 öffentlich nicht belegt
  • Parlamentarische Begleitung durch die Grüne Fraktion Bremen (Initiative „Promotionsrecht für Hochschulen im Land Bremen")

Bis zur konkreten Verleihung bleibt die kooperative Promotion mit der Universität Bremen der reguläre Weg.

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5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren

Die BremPromV definiert den gesetzlichen Rahmen; die konkreten Anforderungen werden über die Verordnung und die späteren Verleihungsentscheidungen konkretisiert. Aus den verfügbaren Quellen sind folgende Eckpunkte belegt:

  • Forschungsstärke des Bereichs als zentrales Kriterium der Verleihung.
  • Mindestens eine abgeschlossene Promotionsbetreuung (kann auch eine kooperative Promotion sein) als nachweisbarer Indikator betreuender HAW-Profs.
  • Promotionsverbund-Option: Anträge sind auch hochschulübergreifend für ein Fachgebiet möglich.
  • Antrag an die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft als verleihende Stelle.

Konkrete Mindestschwellen (z. B. Anzahl forschungsstarker Professorinnen und Professoren je Bereich, Drittmittel, Publikationen), Befristungsdauer und Evaluationszyklus ergeben sich aus dem BremPromV-Wortlaut und den jeweiligen Verleihungsentscheidungen für die antragstellenden Bereiche.

6. Was bedeutet das für Promovierende?

Wer Stand Juni 2026 in Bremen mit einer HAW promovieren möchte, geht den kooperativen Weg:

  • Doktorgrad-Status (aktuell): Der Doktorgrad wird über die kooperative Promotion formal von der Universität Bremen verliehen.
  • Bewerbungsweg (aktuell): Über das Promotionsverfahren der Universität Bremen; HAW-Betreuung kooperativ.
  • Ausblick: Bei einer wirksamen Verleihung des Promotionsrechts an HSB, Hochschule Bremerhaven oder an einen gemeinsamen Promotionsverbund würde ein zusätzlicher Weg über die jeweilige Promotionsordnung entstehen. Der konkrete Pfad steht erst nach Verleihung offen.

7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?

Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine Bremer HAW-Professur ist die Anbindung an einen künftigen Promotionsbereich strategisch:

  • Forschungsstärke sichtbar machen: Aktive Mitwirkung in einem antragsfähigen forschungsstarken Bereich an HSB oder Hochschule Bremerhaven trägt zur Verleihungsperspektive bei.
  • Mindestens eine abgeschlossene Promotionsbetreuung: Bereits eine kooperative Promotionsbetreuung mit der Universität Bremen kann als nachweisbarer Indikator dienen.
  • Promotionsverbund-Option: Hochschulübergreifende Verbünde zwischen HSB und Hochschule Bremerhaven sind in Vorbereitung — Beteiligung daran wird zum Karriere-Asset.
  • Stellenausschreibungen: Achten Sie auf Hinweise zu antragsfähigen forschungsstarken Bereichen oder zu kooperativen Promotionsmöglichkeiten mit der Universität Bremen.

8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität

Stand Juni 2026 läuft die HAW-Promotion in Bremen faktisch weiterhin kooperativ. Nach einer wirksamen Verleihung würde ein HAW-eigener Weg dazukommen:

  • Aktueller Status: Bremen hat den Rechtsrahmen mit BremPromV 30.1.2024 / GBl 1.2.2024 geschaffen; konkrete Verleihungen an HSB oder Hochschule Bremerhaven (oder an einen Promotionsverbund) sind öffentlich noch nicht belegt. Kooperative Promotion mit der Universität Bremen bleibt bis dahin der reguläre Weg.
  • Bremen-Modell (nach Verleihung): Verleihung an HSB oder Hochschule Bremerhaven (oder an einen gemeinsamen Promotionsverbund) für forschungsstarke Bereiche; Promotionsverbund-Option für hochschulübergreifende Fachgebiete.
  • Kooperatives Modell (aktuell): Klassische kooperative Promotion mit der Universität Bremen — Doktorgrad wird formal von der Universität verliehen.

9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen

Wer in Bremen HAW-Stellenausschreibungen liest, sollte gezielt prüfen:

  • Wird die HSB oder Hochschule Bremerhaven als Antragstellerin für einen Promotionsbereich genannt?
  • Welche Forschungsbereiche werden besonders hervorgehoben — Hinweis auf antragsfähige forschungsstarke Bereiche?
  • Welche kooperative Kooperation mit der Universität Bremen besteht aktuell?
  • Wird auf einen gemeinsamen Promotionsverbund zwischen HSB und Hochschule Bremerhaven verwiesen?
  • Bei Promotionsstellen: Handelt es sich aktuell um eine kooperative Promotion oder bereits um eine HAW-Promotion (erst nach Verleihung)?
  • Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, ob bereits ein Bereich verliehen wurde und nach welcher Promotionsordnung der Doktorgrad verliehen würde.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Hat Bremen ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht?

Der Rechtsrahmen ist seit der BremPromV vom 30. Januar 2024 (verkündet im GBl Bremen Nr. 6 am 1. Februar 2024) vorhanden. § 65 Abs. 1 Satz 4 BremHG ist die Ermächtigungsgrundlage. Konkrete Verleihungen des Promotionsrechts an HSB oder Hochschule Bremerhaven sind Stand Juni 2026 öffentlich noch nicht belegt.

Welche HAW gibt es in Bremen?

Zwei staatliche HAW: die Hochschule Bremen (HSB) und die Hochschule Bremerhaven.

Was sind Promotionsverbünde?

Mehrere Promotionseinrichtungen können gemeinsam Anträge stellen, wenn der Antrag eine organisatorische Einheit mit Beteiligung mehrerer Einrichtungen oder einen hochschulübergreifenden Promotionsverbund für ein Fachgebiet betrifft. Die Verleihung erfolgt dann an die gemeinsam tragenden Einrichtungen mit geregelter Binnenorganisation.

Wer würde den Doktorgrad verleihen?

Das Promotionsrecht würde nach einer Verleihung im jeweiligen forschungsstarken Bereich der HSB oder Hochschule Bremerhaven (oder im gemeinsamen Promotionsverbund) nach der jeweiligen Promotionsordnung ausgeübt.

Wer hat die BremPromV erlassen?

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen, Kathrin Moosdorf, hat die BremPromV am 30. Januar 2024 unterzeichnet. Veröffentlichung im GBl Bremen Nr. 6 am 1. Februar 2024.

Welche Alternative gibt es aktuell?

Die kooperative Promotion mit der Universität Bremen — der Doktorgrad wird dabei formal von der Universität verliehen.

Ist ein künftiger Bremer HAW-Doktorgrad regulär?

Nach einer wirksamen Verleihung wäre der Doktorgrad ein regulärer akademischer Grad nach Landeshochschulrecht; einen gesonderten FH-Doktorgrad gibt es nicht.

11. Quellen

Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt: