Promotionsrecht an HAW in Mecklenburg-Vorpommern
Kurzantwort (Stand Juni 2026 — beschlossenes Recht, Umsetzung offen): Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 3. Juni 2026 das neue Landeshochschulgesetz beschlossen. Den drei Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Hochschule Neubrandenburg, Hochschule Stralsund, Hochschule Wismar) wird damit das Promotionsrecht in ausgewählten, forschungsstarken Fächern gesetzlich eingeräumt. Die geforderte Forschungsstärke wird durch externe wissenschaftliche Gremien festgestellt. Die operative Umsetzung — Ausführungsverordnung des Ministeriums, konkrete Promotionszentren und Verleihungen — steht noch aus. Bis dahin bleibt der kooperative Weg mit Universität Rostock oder Universität Greifswald der reguläre Promotionspfad für HAW-Angehörige in Mecklenburg-Vorpommern.
1. Rechtsgrundlage
Mit dem am 3. Juni 2026 beschlossenen neuen Landeshochschulgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern die gesetzliche Grundlage für ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht geschaffen. Die relevanten Bezugspunkte:
- Landtagsbeschluss vom 3. Juni 2026: Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet das neue Landeshochschulgesetz. Den HAW wird das Promotionsrecht in ausgewählten, forschungsstarken Fächern eingeräumt.
- Drucksache 8/6163 des Landtags Mecklenburg-Vorpommern (8. Wahlperiode): Siebtes Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, eingebracht am 13. Januar 2026 — parlamentarische Grundlage des Beschlusses.
- Kabinettsbeschluss Ende 2025 als Vorlauf zur Einbringung des Entwurfs ins Parlament.
- Forschungsstärke-Prüfung durch externe wissenschaftliche Gremien als gesetzliche Bedingung der Verleihung.
Die operative Umsetzung des Promotionsrechts hängt von einer Ausführungs- bzw. Verleihungsverordnung des Wissenschaftsministeriums sowie von konkreten Verleihungen an Promotionszentren ab. Beides steht zum Stand Juni 2026 noch aus.
2. Beschlossenes Modell (Stand Landtagsbeschluss 3.6.2026)
Das beschlossene Modell verankert das HAW-Promotionsrecht fachlich begrenzt und mit externer Forschungsstärke-Prüfung:
- Promotionsrecht für „ausgewählte, forschungsstarke Fächer": HAW erhalten gesetzlich das Promotionsrecht in fachlich begrenzten Bereichen.
- Externe Forschungsstärke-Prüfung: Die geforderte Forschungsstärke wird durch externe wissenschaftliche Gremien festgestellt.
- Evaluation: Die Verleihung wird turnusmäßig durch eine unabhängige wissenschaftlich qualifizierte Einrichtung evaluiert (Entwurfsstand 10 Jahre, in beschlossener Fassung durch Verifikation der GVOBl-MV-Verkündung zu prüfen).
- Ausgestaltung per Verordnung: Bedingungen und Verfahren werden durch eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums geregelt. Diese Verordnung steht Stand Juni 2026 noch aus.
Verleihungslogik: Solange die Ausführungsverordnung und konkrete Promotionsordnungen einzelner Promotionszentren nicht vorliegen, sind harte Aussagen zur Frage „wer verleiht den Doktorgrad" nicht möglich. Sicher: Das Promotionsrecht wird über das jeweilige Promotionszentrum nach Promotionsordnung ausgeübt; die formale Verleihung folgt der jeweiligen Promotionsordnung.
3. Beteiligte Einrichtungen
Mit dem neuen LHG MV erhalten die drei staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern formal die Bezeichnung „HAW":
- Hochschule Neubrandenburg
- Hochschule Stralsund
- Hochschule Wismar
Diese drei HAW sind antragsberechtigt für die Verleihung des Promotionsrechts in ausgewählten, forschungsstarken Fächern. Welche konkreten Forschungsbereiche an welcher HAW (oder in hochschulübergreifender Konstellation) als Promotionszentrum vorgeschlagen werden, ist Stand Juni 2026 öffentlich noch nicht abschließend dokumentiert. Die Hochschule Neubrandenburg hat das Thema in eigener Berichterstattung („Kommt jetzt endlich das Promotionsrecht für Hochschulen angewandter Wissenschaften?") aufgegriffen.
4. Aktivität und Stand der Verfahren
Die Eckdaten der Einführung in Mecklenburg-Vorpommern:
- Kabinettsbeschluss zum Entwurf des neuen LHG MV: Ende 2025
- Einbringung als Drucksache 8/6163 in den Landtag: 13. Januar 2026
- Landtagsbeschluss zum neuen LHG MV: 3. Juni 2026 — HAW-Promotionsrecht gesetzlich eingeräumt
- Operativ: Bislang noch keine genehmigten Promotionszentren und keine Verleihungen an konkrete Fächer; Ausführungs-/Verleihungsverordnung steht aus
- Aktueller Promotionspfad für HAW-Angehörige: weiterhin kooperative Promotion mit Uni Rostock oder Uni Greifswald
Mecklenburg-Vorpommern befindet sich damit in der Übergangsphase zwischen Gesetzesbeschluss und operativer Umsetzung.
5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren (Stand: operative Umsetzung steht aus)
Solange die Ausführungsverordnung nicht erlassen und keine Promotionszentren verliehen sind, gelten für HAW-Angehörige folgende Wege:
- Kooperative Promotion mit Universität: Promotion an Uni Rostock oder Uni Greifswald mit HAW-Co-Betreuung. Der Doktorgrad wird formal von der Universität verliehen.
- Geplant nach Verordnung: Bei Erlass der Verleihungsverordnung würden Anträge der HAW über das künftige Promotionszentrum-Modell möglich; die Mindestschwellen und Verfahrensschritte werden über die Verordnung detailliert.
Konkrete Voraussetzungen für betreuende Professorinnen und Professoren sowie für Promovierende werden sich aus den Promotionsordnungen der künftigen Promotionszentren ergeben.
6. Was bedeutet das für Promovierende?
Wer Stand Juni 2026 in Mecklenburg-Vorpommern mit einer HAW promoviert, geht den kooperativen Weg:
- Doktorgrad-Status (aktuell): Der Doktorgrad wird über die kooperative Promotion formal von der Universität verliehen.
- Bewerbungsweg (aktuell): Über das Promotionsverfahren der Universität Rostock oder der Universität Greifswald; HAW-Betreuung kooperativ.
- Ausblick: Mit dem am 3. Juni 2026 beschlossenen neuen LHG MV ist die gesetzliche Grundlage für ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht geschaffen. Der konkrete Pfad steht jedoch erst nach Inkrafttreten, Ausführungsverordnung und Verleihung an konkrete Promotionszentren offen.
7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?
Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine HAW-Professur an Neubrandenburg, Stralsund oder Wismar ist die Promotionsperspektive im Umbruch:
- Aktuell: Forschungsstärke wird über kooperative Promotionen mit Uni Rostock oder Uni Greifswald sichtbar.
- Geplant nach Verordnung: Mitwirkung in einem künftigen Promotionszentrum der eigenen HAW wird zum Karriere-Asset; Forschungsstärke je Fachbereich wird durch externe wissenschaftliche Gremien geprüft.
- Stellenausschreibungen: Achten Sie auf Hinweise zu geplanten Promotionszentren, kooperativen Promotionen mit Uni Rostock oder Greifswald und Forschungsschwerpunkten der HAW.
8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität
Stand Juni 2026 ist die kooperative Promotion mit Universität noch der reguläre Weg für HAW-Promotionen in Mecklenburg-Vorpommern. Nach operativer Umsetzung des neuen LHG MV wird ein HAW-eigener Weg dazukommen:
- Aktueller Status: Mecklenburg-Vorpommern hat das HAW-Promotionsrecht zwar am 3.6.2026 gesetzlich beschlossen, aber operativ noch nicht umgesetzt. Kooperative Promotion mit Uni Rostock oder Uni Greifswald bleibt bis dahin der reguläre Weg.
- Beschlossen nach LHG-Reform 3.6.2026: HAW-Promotionsrecht in ausgewählten, forschungsstarken Fächern; externe Forschungsstärke-Prüfung; Evaluation. Konkrete Verleihungslogik wird sich aus der Verleihungsverordnung und den Promotionsordnungen ergeben.
9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen
Wer in Mecklenburg-Vorpommern HAW-Stellenausschreibungen liest, sollte gezielt prüfen:
- Wird die HAW (Neubrandenburg, Stralsund, Wismar) als Antragsstellerin für ein künftiges Promotionszentrum genannt?
- Welche Forschungsbereiche werden besonders hervorgehoben — Hinweis auf antragsfähige forschungsstarke Fächer?
- Welche kooperative Kooperation mit Uni Rostock oder Uni Greifswald besteht?
- Bei Promotionsstellen: Handelt es sich aktuell um eine kooperative Promotion oder bereits um eine künftige HAW-Promotion?
- Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, ob bereits ein Promotionszentrum verliehen wurde, und nach welcher Promotionsordnung der Doktorgrad verliehen würde.
10. Häufige Fragen (FAQ)
Hat Mecklenburg-Vorpommern ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht?
Gesetzlich ja — am 3. Juni 2026 hat der Landtag MV das neue Landeshochschulgesetz beschlossen und HAW das Promotionsrecht in ausgewählten, forschungsstarken Fächern eingeräumt. Operativ noch nicht: Die Ausführungsverordnung und konkrete Verleihungen an Promotionszentren stehen aus.
Welche MV-HAW sind betroffen?
Hochschule Neubrandenburg, Hochschule Stralsund und Hochschule Wismar. Mit dem neuen LHG erhalten sie formal die Bezeichnung „Hochschule für angewandte Wissenschaften" (HAW).
Was steht im beschlossenen Gesetz?
HAW erhalten das Promotionsrecht in „ausgewählten, forschungsstarken Fächern"; die geforderte Forschungsstärke wird durch externe wissenschaftliche Gremien festgestellt. Die Details (Mindestschwellen, Verfahren, Befristung) werden über eine Verordnung des Ministeriums geregelt.
Seit wann ist das HAW-Promotionsrecht in MV gesetzlich verankert?
Durch Landtagsbeschluss am 3. Juni 2026. Das genaue Datum des Inkrafttretens und die Verkündung im GVOBl. MV sind über aktuelle Quellen zu verifizieren.
Wann sind erste HAW-Promotionen in MV möglich?
Stand Juni 2026 noch offen — abhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes, der Ausführungsverordnung und der Verleihung an konkrete Promotionszentren der drei HAW.
Was ist die kooperative Promotion in MV?
Promotion an Universität Rostock oder Universität Greifswald mit HAW-Co-Betreuung. Bis zur operativen Umsetzung des HAW-Promotionsrechts ist sie der reguläre Pfad. Der Doktorgrad wird dabei formal von der Universität verliehen.
Wer prüft die Forschungsstärke?
Externe wissenschaftliche Gremien — die genaue Stelle (etwa Wissenschaftsrat oder eine Akkreditierungseinrichtung) ergibt sich aus dem GVOBl-Wortlaut und der Verleihungsverordnung.
11. Quellen
Stand der Recherche: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt:
- Regierung Mecklenburg-Vorpommern — Pressemitteilung 3. Juni 2026: Landtag beschließt neues Hochschulgesetz (HAW-Promotionsrecht in ausgewählten, forschungsstarken Fächern; Forschungsstärke durch externe wissenschaftliche Gremien)
- Landtag Mecklenburg-Vorpommern — Drucksache 8/6163: Siebtes Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (eingebracht 13.1.2026)
- Regierung MV — Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin zum Entwurf des neuen LHG (Kabinettsbeschluss Ende 2025)
- Forschung & Lehre — So soll das neue Hochschulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern aussehen (Modell-Eckpunkte: forschungsstarke Bereiche, externe Prüfung, 10-Jahres-Evaluation)
- Hochschule Neubrandenburg — Kommt jetzt endlich das Promotionsrecht für HAW in MV?
- Hochschullehrerbund (hlb) — Übersicht zum HAW-Promotionsrecht aller Bundesländer
- Forschung & Lehre — Hälfte der Bundesländer mit HAW-Promotionsrecht (Status 2026)