Gehalt wissenschaftliche Mitarbeiter: TV-L Tabelle, Stufen & Netto

Gehalt Karriere Aktualisiert: Juni 2026

Was verdient ein wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer deutschen Universität? Die Antwort steckt im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dieser regelt die Bezahlung aller Angestellten an Landeseinrichtungen — darunter Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Landesforschungseinrichtungen. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige TV-L Entgelttabelle mit allen Entgeltgruppen und Stufen, Netto-Beispielrechnungen, Informationen zur Jahressonderzahlung und einen Vergleich der wichtigsten Tarifwerke.

Die Entgelttabelle ist das Herzstück des TV-L. Jede Stelle wird einer Entgeltgruppe zugeordnet (E1 bis E15), die sich nach der Qualifikationsanforderung der Stelle richtet. Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Erfahrungsstufen, die automatisch mit zunehmender Beschäftigungsdauer steigen. Für wissenschaftliche Mitarbeiter sind vor allem die Gruppen E13 (Promotion), E14 (Postdoc / Projektleitung) und in seltenen Fällen E15 relevant — doch auch technisches und administratives Personal in der Wissenschaft findet sich in den Gruppen E5 bis E12 wieder.

1. TV-L Entgelttabelle (Stand 1. April 2026)

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Bruttogehalt für eine Vollzeitstelle (100 %) in allen Entgeltgruppen von E5 bis E15. Die Werte gelten seit dem 1. April 2026 (TdL-Tarifrunde: +2,8 %, mindestens 100 €) und sind bis 28. Februar 2027 gültig.

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E53.074 €3.302 €3.431 €3.554 €3.652 €3.720 €
E63.187 €3.418 €3.547 €3.679 €3.768 €3.864 €
E73.236 €3.470 €3.646 €3.782 €3.891 €3.987 €
E83.420 €3.659 €3.796 €3.926 €4.069 €4.158 €
E9a3.620 €3.871 €3.926 €4.035 €4.489 €4.616 €
E9b3.620 €3.871 €4.035 €4.489 €4.875 €5.015 €
E104.038 €4.300 €4.599 €4.905 €5.486 €5.644 €
E114.178 €4.445 €4.748 €5.210 €5.881 €6.051 €
E124.311 €4.599 €5.210 €5.747 €6.440 €6.627 €
E134.759 €5.106 €5.367 €5.874 €6.574 €6.765 €
E145.144 €5.516 €5.821 €6.283 €6.991 €7.194 €
E155.658 €6.067 €6.283 €7.051 €7.632 €7.855 €
Lesebeispiel Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Masterabschluss wird typischerweise in E13 eingruppiert. Bei Ersteinstellung in Stufe 1 beträgt das monatliche Bruttogehalt einer Vollzeitstelle 4.759 €. Die gold hinterlegten Zeilen (E13–E15) sind die für wissenschaftliche Mitarbeiter relevantesten Entgeltgruppen.

2. Tariferhöhung zum 1. April 2026

Die in der obigen Tabelle ausgewiesenen Werte gelten seit dem 1. April 2026. Mit diesem Schritt der TdL-Tarifrunde stiegen die Entgelte um 2,8 %, mindestens jedoch um 100 € — wovon die unteren Entgeltgruppen überproportional profitieren. Die Entgelttabelle ist bis zum 28. Februar 2027 gültig.

Konkret: Was hat die Erhöhung gebracht? Für eine E13-Stelle in Stufe 1 (Vollzeit) stieg das Bruttogehalt von 4.630 € auf 4.759 € — ein Plus von rund 129 € (+2,8 %, also oberhalb der Mindesterhöhung von 100 €). Bei einer 65-%-Stelle entspricht das etwa 84 € brutto pro Monat.

3. Stufenaufstiege — wann steigt man auf?

Der TV-L sieht sechs Erfahrungsstufen vor. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegter Beschäftigungsdauer — unabhängig davon, ob man in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Eine 50-%-Stelle zählt genauso für die Stufenlaufzeit wie eine 100-%-Stelle.

StufeErreicht nachVerweildauer in dieser StufeE13 brutto (100 %)
Stufe 1Einstieg1 Jahr4.759 €
Stufe 2nach 1 Jahr2 Jahre5.106 €
Stufe 3nach 3 Jahren (gesamt)3 Jahre5.367 €
Stufe 4nach 6 Jahren (gesamt)4 Jahre5.874 €
Stufe 5nach 10 Jahren (gesamt)5 Jahre6.574 €
Stufe 6nach 15 Jahren (gesamt)Endstufe6.765 €

Anrechnung vorheriger Berufserfahrung (Stufenzuordnung)

Wer bereits einschlägige Berufserfahrung mitbringt, muss nicht zwingend in Stufe 1 starten. Der TV-L sieht vor, dass einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung angerechnet wird. Ein Wechsel von Universität A zu Universität B nach zwei Jahren führt in der Regel zur Einstellung in Stufe 2.

Bei Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft oder dem Ausland ist die Anrechnung hingegen Ermessenssache — hier lohnt sich Verhandlung. Manche Universitäten rechnen bis zu drei Jahre Vorerfahrung an, andere sind restriktiver. Es empfiehlt sich, die Anrechnung bereits im Bewerbungsgespräch anzusprechen und schriftlich im Arbeitsvertrag festhalten zu lassen.

4. Die typische Doktorandenstelle: E13, 50–65 %

Der weitaus häufigste Fall in der Wissenschaft: Doktorandinnen und Doktoranden werden auf einer Teilzeitstelle in E13 beschäftigt. Die Teilzeitquote variiert je nach Fachrichtung, Bundesland und Förderformat — üblich sind 50 %, 65 % oder gelegentlich 75 %. Vollzeitstellen (100 %) für Promovierende sind selten und eher in den Ingenieur- und Naturwissenschaften anzutreffen.

Warum Teilzeit?

Die Begründung der Universitäten: Auf einer Doktorandenstelle soll nur ein Teil der Arbeitszeit für Aufgaben des Lehrstuhls (Lehre, Verwaltung, Korrekturen) verwendet werden — die restliche Zeit ist für die eigene Promotion vorgesehen. Die Teilzeitquote spiegelt den Anteil der Arbeitszeit wider, der als Dienstaufgabe gilt. In der Praxis arbeiten viele Promovierende deutlich mehr als ihre vertraglich vereinbarte Stundenzahl, was ein wiederkehrender Kritikpunkt an diesem System ist.

Rechenbeispiele E13 Stufe 1

StellenanteilBrutto/MonatNetto ca. (SK I, ledig)Stunden/Woche
50 %2.380 €ca. 1.750–1.850 €19,9 Std.
65 %3.094 €ca. 2.150–2.250 €25,9 Std.
100 %4.759 €ca. 3.050–3.250 €39,83 Std.
Regionale Unterschiede Die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle variiert je nach Bundesland zwischen 38,5 und 40,1 Stunden. In den meisten Bundesländern beträgt sie 39,83 Stunden. Das Bruttogehalt ist jedoch überall gleich — der TV-L ist bundeslandübergreifend einheitlich (mit Ausnahme von Hessen, das den TV-H anwendet).
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5. E13 vs. E14 — Wann bekommt man E14?

Die Eingruppierung richtet sich nicht nach der persönlichen Qualifikation, sondern nach den Anforderungen der Stelle. Dies ist ein häufiges Missverständnis. Nicht jeder Promovierte wird automatisch in E14 eingruppiert — entscheidend ist, was die Stellenbeschreibung vorsieht.

E13: Der Standard

Die Entgeltgruppe E13 setzt einen Masterabschluss (oder vergleichbar) voraus. Sie ist die Regeleingruppierung für:

  • Doktorandinnen und Doktoranden auf Qualifikationsstellen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter in Lehre und Forschung
  • Projektmitarbeiter in Drittmittelprojekten

E14: Postdoc und eigenständige Verantwortung

Die Eingruppierung in E14 erfordert, dass die Stelle besondere Schwierigkeit und Bedeutung aufweist oder eine abgeschlossene Promotion ausdrücklich als Voraussetzung in der Stellenbeschreibung genannt wird. Typische E14-Stellen:

E15: Die Ausnahme

E15 wird nur bei besonders herausgehobener Verantwortung vergeben — etwa für die Leitung größerer Forschungsbereiche oder als außertarifliche Eingruppierung für erfahrene Wissenschaftler, die keine Professur innehaben. In der Praxis ist E15 im wissenschaftlichen Mittelbau sehr selten.

Gehaltssprung E13 → E14 Der Unterschied zwischen E13 Stufe 1 und E14 Stufe 1 beträgt 384 € brutto pro Monat (Vollzeit). Bei Stufe 3 sind es bereits 455 €. Da Postdocs meist in höheren Stufen einsteigen (durch Anrechnung der Promotionszeit), ist der reale Unterschied oft noch größer.

6. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

TV-L-Beschäftigte erhalten einmal jährlich — in der Regel mit dem Novembergehalt — eine Jahressonderzahlung. Anders als bei vielen privatwirtschaftlichen Arbeitgebern handelt es sich nicht um ein volles 13. Monatsgehalt, sondern um einen prozentualen Anteil des Novemberbruttos. Die Höhe variiert nach Entgeltgruppe und ist in den höheren Gruppen deutlich geringer:

EntgeltgruppeJahressonderzahlungBeispiel (Stufe 1, 100 %)
E1–E487,43 %
E5–E888,14 %ca. 2.710 € (E5)
E9–E1174,35 %ca. 2.692 € (E9a)
E12–E1346,47 %ca. 2.212 € (E13)
E14–E1532,53 %ca. 1.673 € (E14)
Achtung: Deutlich weniger als ein 13. Gehalt! Gerade in den für Wissenschaftler typischen Gruppen E12–E15 beträgt die Sonderzahlung nur rund ein Drittel bis knapp die Hälfte eines Monatsgehalts. Ein Doktorand in E13 Stufe 1 (65 %) erhält so nur etwa 1.438 € brutto Sonderzahlung — nicht das volle Monatsgehalt. Im Vergleich zum TVöD, der etwas höhere Sonderzahlungen vorsieht, ist der TV-L hier klar im Nachteil.

7. TV-L vs. TVöD vs. TV-H

In Deutschland gibt es nicht einen einzigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, sondern mehrere. Je nach Arbeitgeber gelten unterschiedliche Regelwerke. Für wissenschaftliches Personal sind drei besonders relevant:

TarifvertragGeltungsbereichTypische ArbeitgeberGehaltsniveau
TV-LÖffentlicher Dienst der LänderUniversitäten, HAWs, LandesforschungReferenz
TVöD BundBundeseinrichtungen, KommunenHelmholtz-Zentren, Fraunhofer, Max-Planck (teils), DLRca. 1–3 % höher
TV-HLand HessenUni Frankfurt, TU Darmstadt, Uni Gießen, Uni Marburg etc.ähnlich TV-L

Der TVöD liegt in den meisten Entgeltgruppen leicht über dem TV-L. Die Differenz beträgt je nach Stufe und Gruppe zwischen 30 € und 150 € brutto pro Monat. Hinzu kommen beim TVöD etwas höhere Jahressonderzahlungen. Wer die Wahl zwischen einer Stelle an einer Universität (TV-L) und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung (TVöD) hat, sollte diesen Unterschied berücksichtigen.

Der TV-H (Tarifvertrag Hessen) gilt ausschließlich in Hessen, das 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgetreten ist. Das Gehaltsniveau ist dem TV-L ähnlich. Eine Besonderheit des TV-H: In Hessen gibt es eine Kinderzulage — ein Vorteil, den der TV-L nicht bietet (siehe Abschnitt 8).

8. Kein Familienzuschlag bei TV-L!

Ein häufiger Irrtum: Viele Berufseinsteiger erwarten einen Familienzuschlag wie bei Beamten. Doch der TV-L kennt keinen Familienzuschlag und keinen Kinderzuschlag. Die Entgelttabelle gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen — unabhängig von Familienstand oder Kinderzahl.

Kinder wirken sich bei TV-L-Beschäftigten nur indirekt auf das Nettogehalt aus:

  • Steuerklasse: Verheiratete Paare können Steuerklassen III/V oder IV/IV wählen, was das Nettogehalt beeinflusst.
  • Kinderfreibeträge: Reduzieren die Steuerlast (wirken sich bei den meisten erst über die Steuererklärung aus, da das Kindergeld günstiger ist).
  • Pflegeversicherung: Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 % in der Pflegeversicherung. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag stufenweise.
Ausnahme Hessen (TV-H) Der TV-H in Hessen sieht eine Kinderzulage vor — hier erhalten Beschäftigte einen monatlichen Zuschlag pro Kind. Dies ist ein klarer Vorteil des TV-H gegenüber dem TV-L. Im TV-L und TVöD gibt es diese Leistung nicht.

Im Vergleich dazu erhalten verbeamtete Professoren (W-Besoldung) je nach Bundesland einen Familienzuschlag von mehreren Hundert Euro pro Monat für Ehepartner und Kinder. Dies ist einer der Gründe, warum der Nettogehaltsunterschied zwischen angestellten Wissenschaftlern und verbeamteten Professoren oft noch größer ausfällt als die Bruttotabellen vermuten lassen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Professorenbesoldung.

9. VBL-Betriebsrente

Ein oft übersehener Vorteil einer TV-L-Stelle: Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind automatisch bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) pflichtversichert. Die VBL ist eine Zusatzversorgung, die als Betriebsrente über die gesetzliche Rente hinausgeht.

So funktioniert die VBL

  • Arbeitgeberbeitrag: Der Arbeitgeber zahlt den Großteil der VBL-Umlage (ca. 6,45 % des Bruttogehalts).
  • Arbeitnehmerbeitrag: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil von ca. 1,81 % des Bruttogehalts — dieser wird direkt vom Brutto abgezogen und erscheint auf der Gehaltsabrechnung.
  • Leistung: Nach mindestens 60 Monaten Wartezeit entsteht ein Anspruch auf eine lebenslange Zusatzrente. Die Höhe hängt von Dauer und Höhe der Einzahlung ab.

Für Wissenschaftler mit befristeten Verträgen ist die VBL ein zweischneidiges Schwert: Einerseits baut sich eine Zusatzrente auf, andererseits reduziert der Eigenanteil das ohnehin nicht üppige Nettogehalt. Wer den öffentlichen Dienst nach weniger als 60 Monaten verlässt, erhält eine sogenannte Rentenanwartschaft, die allerdings deutlich geringer ausfällt als die eingezahlten Beiträge vermuten lassen.

Tipp: VBL bei Stellenwechsel Die VBL-Anwartschaft bleibt erhalten, wenn Sie zwischen verschiedenen öffentlichen Arbeitgebern wechseln. Zeiten an unterschiedlichen Universitäten werden zusammengezählt. Wichtig ist nur, dass der neue Arbeitgeber ebenfalls VBL-Mitglied ist — was bei praktisch allen Landeseinrichtungen der Fall ist.

10. Netto-Beispielrechnungen

Das Nettogehalt hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab: Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Bundesland, Kinderfreibeträge und Krankenkassenwahl. Die folgenden Beispiele dienen der Orientierung und basieren auf typischen Annahmen (gesetzliche Krankenversicherung, keine Kirchensteuer, Nordrhein-Westfalen).

BeispielBruttoSteuerklasseNetto ca.
E13 Stufe 1, 65 %, ledig, kinderlos3.094 €Ica. 2.160 €
E13 Stufe 3, 100 %, ledig, kinderlos5.367 €Ica. 3.490 €
E14 Stufe 2, 100 %, verheiratet, 1 Kind5.516 €IIIca. 4.200 €

Diese Werte sind Näherungen. Der tatsächliche Nettobetrag kann je nach Krankenkasse, Kirchensteuerpflicht und Bundesland um 50–150 € abweichen. Für eine exakte Berechnung nutzen Sie unseren TV-L Gehaltsrechner.

Warum schwankt das Netto so stark? Die größten Einflussfaktoren auf das Netto: (1) Steuerklasse — SK III bringt bei gleichem Brutto mehrere Hundert Euro mehr als SK I. (2) Kirchensteuer — 8–9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland. (3) Krankenkasse — Zusatzbeiträge variieren zwischen 0,7 % und 2,5 %. (4) Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung (0,6 % für Kinderlose über 23).

Häufige Fragen

In welche Entgeltgruppe werden wissenschaftliche Mitarbeiter eingruppiert?

Maßgeblich sind die Anforderungen der Stelle: E13 ist die Regeleingruppierung mit Masterabschluss, E14 gilt für Postdocs und Stellen mit eigenständiger Verantwortung, E15 ist im wissenschaftlichen Mittelbau sehr selten.

Wie viele Erfahrungsstufen gibt es und wann steigt man auf?

Der TV-L sieht sechs Erfahrungsstufen vor; der Aufstieg erfolgt automatisch nach 1, 3, 6, 10 und 15 Jahren Beschäftigungszeit in der jeweiligen Entgeltgruppe.

Zählt eine Teilzeitstelle für den Stufenaufstieg wie eine Vollzeitstelle?

Ja, der Stufenaufstieg hängt allein von der Beschäftigungsdauer ab; eine 50-%-Stelle zählt für die Stufenlaufzeit genauso wie eine 100-%-Stelle.

Gibt es beim TV-L einen Familienzuschlag oder Kinderzuschlag?

Nein, der TV-L kennt weder Familien- noch Kinderzuschlag; die Entgelttabelle gilt unabhängig von Familienstand und Kinderzahl. Nur der TV-H in Hessen sieht eine Kinderzulage vor.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?

Sie ist ein prozentualer Anteil des Novemberbruttos und in den höheren Gruppen deutlich geringer: für E12–E13 rund 46,47 % und für E14–E15 rund 32,53 % eines Monatsgehalts — also deutlich weniger als ein volles 13. Monatsgehalt.

Wie funktioniert die VBL-Betriebsrente?

Alle TV-L-Beschäftigten sind bei der VBL pflichtversichert: Der Arbeitgeber zahlt ca. 6,45 % des Bruttogehalts, der Arbeitnehmer ca. 1,81 %; ein Anspruch entsteht nach mindestens 60 Monaten Wartezeit.