TV-L Erfahrungsstufen: Stufenaufstieg und Laufzeiten
Im TV-L hängt das Gehalt nicht nur von der Entgeltgruppe ab, sondern auch von der Erfahrungsstufe. Jede Gruppe — von E5 bis E13 und E14/E15 — hat sechs Stufen, durch die man mit zunehmender Beschäftigungsdauer automatisch aufsteigt. Wer die Laufzeiten kennt, kann sein Einkommen über die Vertragsdauer planen und in der Einstellung die richtige Stufe verhandeln.
Was sind Erfahrungsstufen?
Die Erfahrungsstufe bildet die Berufserfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ab. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Verweildauern — er muss nicht beantragt werden und hängt nicht von einer Beurteilung ab. Entscheidend ist allein die Zeit in der jeweiligen Stufe.
Stufenlaufzeiten im TV-L
| Stufe | Erreicht nach | Verweildauer | E13 brutto (100 %) |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 1 Jahr | 4.759 € |
| Stufe 2 | nach 1 Jahr | 2 Jahre | 5.106 € |
| Stufe 3 | nach 3 Jahren (gesamt) | 3 Jahre | 5.367 € |
| Stufe 4 | nach 6 Jahren (gesamt) | 4 Jahre | 5.874 € |
| Stufe 5 | nach 10 Jahren (gesamt) | 5 Jahre | 6.574 € |
| Stufe 6 | nach 15 Jahren (gesamt) | Endstufe | 6.765 € |
Die Stufenlaufzeiten sind in allen Entgeltgruppen gleich: 1 Jahr in Stufe 1, dann 2, 3, 4 und 5 Jahre. Nach insgesamt 15 Jahren ist die Endstufe 6 erreicht. Die Eurobeträge zeigen exemplarisch E13 (Stand 1. April 2026); in höheren Gruppen fallen die Stufensprünge absolut größer aus.
Anrechnung von Vorerfahrung
Sie müssen nicht zwingend in Stufe 1 beginnen. Einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wird bei der Stufenzuordnung anerkannt. Ein Wechsel von Universität A zu Universität B nach zwei Jahren führt in der Regel zur Einstellung in Stufe 2.
Bei Erfahrung aus der Privatwirtschaft oder dem Ausland ist die Anrechnung Ermessenssache — hier lohnt sich Verhandlung. Sprechen Sie die Stufenzuordnung bereits im Bewerbungsgespräch an und lassen Sie sie schriftlich im Vertrag festhalten.
Stufenmitnahme beim Hochschulwechsel
Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wechseln zwischen Universitäten, Ländern oder außeruniversitären Einrichtungen. Dann stellt sich die Frage, ob die bisherige Stufe erhalten bleibt. Innerhalb des öffentlichen Dienstes wird einschlägige Berufserfahrung regelmäßig berücksichtigt; trotzdem sollten Sie die Stufenzuordnung nicht erst mit der ersten Gehaltsabrechnung prüfen.
Wichtig ist die Formulierung „einschlägig". Eine vorherige E13-Stelle mit vergleichbaren wissenschaftlichen Aufgaben ist leichter anzurechnen als fachfremde Berufserfahrung. Drittmittelstellen, Auslandszeiten, Industrieerfahrung oder Zeiten als Stipendiat werden je nach Fall unterschiedlich bewertet. Für die Praxis zählt: Nachweise sammeln, Aufgabenbeschreibung beilegen und vor Vertragsunterzeichnung eine schriftliche Stufenzusage anfordern.
Höhergruppierung und neue Stufe
Ein Wechsel von E13 nach E14 oder E15 ist nicht nur eine höhere Entgeltgruppe, sondern kann auch die Stufenzuordnung verändern. Der TV-L enthält Schutzmechanismen, damit eine Höhergruppierung nicht zu weniger Entgelt führt; trotzdem ist die neue Stufe nicht immer identisch mit der alten. Besonders bei Postdoc-, Projektleitungs- oder Dauerstellen lohnt es sich, die Wirkung auf Monatsbrutto, Jahressonderzahlung und weitere Stufenlaufzeit mit der Personalstelle durchzurechnen.
Checkliste vor Vertragsunterschrift
- Welche Entgeltgruppe und welche Stufe stehen im Vertragsentwurf oder in der Einstellungszusage?
- Welche vorherigen Beschäftigungszeiten wurden anerkannt und welche nicht?
- Wann ist der nächste Stufenaufstieg rechnerisch zu erwarten?
- Passt die Vertragslaufzeit so, dass der nächste Stufenaufstieg während des Vertrags erreicht wird?
- Ändert sich durch Teilzeit, Unterbrechung oder Arbeitgeberwechsel etwas an der Stufenlaufzeit?
Warum die Stufe für befristete Verträge wichtig ist
In der Wissenschaft sind viele Verträge kurz. Dadurch wird die Stufe zu einem besonders wichtigen Verhandlungspunkt. Wer eine zweijährige Postdoc-Stelle in Stufe 1 beginnt, erreicht am Ende zwar Stufe 2, hat aber lange weniger verdient als bei korrekter Anerkennung einschlägiger Vorerfahrung. Bei mehreren befristeten Verträgen können solche Entscheidungen über Jahre spürbar sein.
Außerdem beeinflusst die Stufe mittelbar weitere Zahlungen, weil sie das Monatsentgelt bestimmt. Das wirkt auf Teilzeitgehalt, Jahressonderzahlung und oft auch auf Vergleichsangebote. Bei Drittmittelstellen ist die Personalstelle nicht automatisch frei in der Entscheidung, aber sie muss einschlägige Erfahrung nach den tariflichen Regeln prüfen. Eine saubere Dokumentation der bisherigen Aufgaben ist deshalb kein Formalismus, sondern bares Geld.
Typische Missverständnisse
- „Promotion zählt immer": Promotionszeit kann einschlägig sein, muss aber zur neuen Tätigkeit passen und arbeitsvertraglich nachweisbar sein.
- „Stipendium zählt wie Beschäftigung": Stipendienzeiten werden anders behandelt als Arbeitsverhältnisse und müssen gesondert geprüft werden.
- „Teilzeit bremst die Stufe": Teilzeit reduziert das Entgelt, nicht automatisch die Laufzeit in der Stufe.
- „Die Stufe ist nicht verhandelbar": Die Tarifregeln setzen Grenzen, aber Anerkennung einschlägiger Erfahrung und förderlicher Zeiten sollte aktiv angesprochen werden.
Beispiel: Promotionsstelle und Postdoc
Eine dreijährige Promotionsstelle in E13 beginnt häufig in Stufe 1 und erreicht bei durchgehender Beschäftigung nach einem Jahr Stufe 2 und nach drei Jahren Stufe 3. Wer anschließend direkt in eine einschlägige Postdoc-Stelle wechselt, sollte deshalb nicht automatisch wieder bei Stufe 1 starten. Entscheidend ist, ob die vorherige Tätigkeit als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird.
Bei kurzen Anschlussverträgen ist die Stufe besonders wichtig. Eine sechs- oder zwölfmonatige Übergangsstelle kann finanziell deutlich anders aussehen, wenn sie in Stufe 3 statt Stufe 1 läuft. Die Klärung gehört deshalb vor die Vertragsunterzeichnung, nicht in die erste Gehaltsabrechnung.
Häufige Fragen
Was sind Erfahrungsstufen im TV-L?
Die Erfahrungsstufe bildet die Berufserfahrung innerhalb einer Entgeltgruppe ab. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festgelegten Verweildauern, unabhängig von einer Beurteilung.
Wie lange dauert der Stufenaufstieg?
Die Laufzeiten sind in allen Entgeltgruppen gleich: ein Jahr in Stufe 1, dann zwei, drei, vier und fünf Jahre. Nach insgesamt 15 Jahren ist die Endstufe 6 erreicht.
Zählt Teilzeit für den Stufenaufstieg voll?
Ja. Für die Stufenlaufzeit ist der Beschäftigungsumfang unerheblich; eine 50-Prozent-Stelle zählt genauso wie eine Vollzeitstelle.
Wird Vorerfahrung angerechnet?
Einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wird in der Regel anerkannt. Erfahrung aus Privatwirtschaft oder Ausland ist Ermessenssache und sollte verhandelt und schriftlich festgehalten werden.
- Stufen, Laufzeiten und Zuordnung: Tarifgemeinschaft deutscher Länder — TV-L, insbesondere § 16 und § 17.
- Tabellenbeträge: TdL-Entgelttabellen; Beispielbeträge auf dieser Seite gerundet und nach Tarifstand zu prüfen.
- Bezugsgruppen: E13 TV-L, E14/E15 TV-L, Gehalt wiss. Mitarbeiter.
- Aktuelle Stellen: Promotionsstellen & PhD-Stellen, Professuren.