E14 / E15 TV-L: Gehalt oberhalb der Promotionsstelle
Nicht jede Stelle im wissenschaftlichen Mittelbau wird nach E13 vergütet. Oberhalb der Standard-Eingruppierung für promovierte Mitarbeitende liegen die Entgeltgruppen E14 und E15 TV-L — typisch für erfahrene Postdocs, Projekt- und Gruppenleitungen sowie herausgehobene Daueraufgaben. Dieser Beitrag erklärt, wann E14 oder E15 greift, was sie brutto bringen (Stand 1. April 2026) und wie groß der Abstand zu E13 wirklich ist.
Was bedeuten E14 und E15 im TV-L?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) kennt 15 Entgeltgruppen. E13 ist die Regeleingruppierung für wissenschaftliche Mitarbeitende mit Masterabschluss. E14 und E15 sind die beiden höchsten regulären Gruppen — sie setzen eine herausgehobene Tätigkeit voraus, nicht allein eine höhere persönliche Qualifikation. Entscheidend ist also, was die Stelle verlangt, nicht was Sie mitbringen.
Wie in allen TV-L-Gruppen gibt es sechs Erfahrungsstufen, durch die man mit zunehmender Beschäftigungsdauer automatisch aufsteigt. Die Werte gelten in 15 von 16 Bundesländern; Hessen wendet den eigenen TV-H an.
E14 TV-L: Brutto-Gehaltstabelle (ab 1. April 2026)
Monatliches Bruttogehalt für Vollzeit (100 %) sowie die in der Wissenschaft üblichen Teilzeitanteile:
| Stufe | 100 % (brutto) | 65 % (brutto) | 50 % (brutto) | Verweildauer |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 5.144 € | 3.343 € | 2.572 € | Einstieg |
| Stufe 2 | 5.516 € | 3.585 € | 2.758 € | nach 1 Jahr |
| Stufe 3 | 5.821 € | 3.784 € | 2.911 € | nach 3 Jahren |
| Stufe 4 | 6.283 € | 4.084 € | 3.142 € | nach 6 Jahren |
| Stufe 5 | 6.991 € | 4.544 € | 3.496 € | nach 10 Jahren |
| Stufe 6 | 7.194 € | 4.676 € | 3.597 € | nach 15 Jahren |
E15 TV-L: Brutto-Gehaltstabelle (ab 1. April 2026)
| Stufe | 100 % (brutto) | 65 % (brutto) | 50 % (brutto) | Verweildauer |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 5.658 € | 3.678 € | 2.829 € | Einstieg |
| Stufe 2 | 6.067 € | 3.944 € | 3.034 € | nach 1 Jahr |
| Stufe 3 | 6.283 € | 4.084 € | 3.142 € | nach 3 Jahren |
| Stufe 4 | 7.051 € | 4.583 € | 3.526 € | nach 6 Jahren |
| Stufe 5 | 7.632 € | 4.961 € | 3.816 € | nach 10 Jahren |
| Stufe 6 | 7.855 € | 5.106 € | 3.927 € | nach 15 Jahren |
Wann bekommt man E14 statt E13?
Die Eingruppierung folgt den Tätigkeitsmerkmalen der Stelle. E14 setzt voraus, dass sich die Aufgabe durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E13 heraushebt — oder dass die abgeschlossene Promotion ausdrücklich gefordert ist und eigenständige Verantwortung hinzukommt. Typische E14-Konstellationen:
- Postdocs mit eigenständiger Forschung und Personalverantwortung
- Projektleitungen in größeren Drittmittelprojekten
- Nachwuchsgruppenleitungen
- Akademische Rätinnen und Räte im Angestelltenverhältnis (vgl. die verbeamtete Variante: Akademischer Rat)
E15 — die Ausnahme
E15 wird nur bei besonders herausgehobener Verantwortung vergeben, etwa für die Leitung größerer Forschungsbereiche oder für erfahrene Wissenschaftlerinnen ohne Professur in dauerhafter Schlüsselfunktion. Im klassischen wissenschaftlichen Mittelbau ist E15 selten; häufiger findet sie sich in Forschungsinfrastruktur, IT-Leitung oder zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen.
E14/E15 in Stellenanzeigen erkennen
Ob eine wissenschaftliche Stelle realistisch nach E14 oder E15 bewertet ist, erkennt man meist nicht an einem einzelnen Schlagwort, sondern am gesamten Aufgabenprofil. E14 spricht eher für Aufgaben, die über klassische Mitarbeit an einem Projekt hinausgehen: eigenständige Projektleitung, Koordination mehrerer Arbeitspakete, Anleitung von wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Verantwortung für Forschungsinfrastruktur oder konzeptionelle Zuständigkeit für ein größeres Vorhaben. Bei Postdoc-Stellen ist E14 besonders plausibel, wenn die Stelle ausdrücklich ein eigenes Forschungsprogramm, Drittmittelverantwortung oder Leitungsaufgaben verlangt.
E15 ist deutlich seltener. Typisch sind zentrale wissenschaftliche Schlüsselpositionen, große Verbundkoordinationen, Leitungsfunktionen in Forschungsinfrastrukturen oder dauerhaft herausgehobene Aufgaben unterhalb der Professur. Eine bloße Promotion oder langjährige Erfahrung reicht dafür nicht automatisch aus. Entscheidend bleibt, welche Tätigkeit der Arbeitgeber bewertet und welche Verantwortung im Arbeitsvertrag tatsächlich übertragen wird.
Eingruppierung und Stufe nicht verwechseln
In der Praxis werden zwei Fragen häufig vermischt: Eingruppierung und Stufenzuordnung. Die Entgeltgruppe E14 oder E15 hängt an der übertragenen Tätigkeit. Die Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe hängt dagegen an einschlägiger Berufserfahrung und den tariflichen Stufenlaufzeiten. Wer von E13 nach E14 wechselt, bekommt deshalb nicht automatisch Stufe 1; Promotionszeit, Postdoc-Zeit, Projektleitung oder einschlägige außeruniversitäre Erfahrung können für die Stufenzuordnung relevant sein.
Für Bewerber:innen ist die sauberste Vorgehensweise: zuerst klären, ob die ausgeschriebene Funktion wirklich E14/E15-Aufgaben enthält, dann die voraussichtliche Stufe separat prüfen. Für Gehaltsvergleiche mit E13 TV-L, TV-L-Erfahrungsstufen und Gehalt wissenschaftlicher Mitarbeiter ist diese Trennung entscheidend.
Häufige Fragen
Wann bekommt man E14 statt E13?
Die Eingruppierung folgt den Tätigkeitsmerkmalen der Stelle. E14 setzt voraus, dass sich die Aufgabe durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E13 heraushebt; entscheidend ist, was die Stelle verlangt, nicht die persönliche Qualifikation.
Wofür steht E15 im TV-L?
E15 ist eine der beiden höchsten regulären Entgeltgruppen und wird nur bei besonders herausgehobener Verantwortung vergeben, etwa für die Leitung größerer Forschungsbereiche. Im klassischen Mittelbau ist sie selten.
Wie groß ist der Abstand von E13 zu E14?
In Stufe 1 liegen rund mehrere hundert Euro brutto pro Monat zwischen E13 und E14; die genauen Werte stehen in der Tabelle (Stand 1. April 2026). Durch Anrechnung der Promotionszeit steigen Postdocs oft in höheren Stufen ein.
Gelten die E14- und E15-Werte bundesweit?
Sie gelten in 15 von 16 Bundesländern; Hessen wendet den eigenen TV-H an.
- Beträge und Stufen: TV-L Entgelttabelle gültig ab 1. April 2026 (TdL-Tarifrunde), maßgeblich bis 28. Februar 2027.
- Verwandt: E13 TV-L, TV-L Erfahrungsstufen, Gehalt wiss. Mitarbeiter, Akademischer Rat.
- Aktuelle Stellen: Promotionsstellen & PhD-Stellen.