Wie wird man Professor für Wirtschaftspsychologie an einer HAW in Bayern?
Die Wirtschaftspsychologie gehört zu den dynamischsten Lehrgebieten an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Wer als erfahrene Führungskraft oder Beraterin bzw. Berater aus den Bereichen Personalmanagement, Marketing, Organisationsentwicklung oder Arbeitspsychologie in die Hochschullehre wechseln möchte, findet im Freistaat ein modernisiertes Berufungsrecht vor – und ein wachsendes Angebot an Studiengängen, die genau diese Schnittstellenkompetenzen suchen.
Dieser Artikel erklärt, welche Voraussetzungen das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) stellt, welche Hochschulen Wirtschaftspsychologie-Professuren ausschreiben, wie typische Denominationen aussehen – und wie das Berufungsverfahren Schritt für Schritt abläuft.
Rechtlicher Rahmen: das BayHIG als Grundlage
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professuren an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind in Art. 57 Abs. 3 BayHIG (Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz) geregelt. Das BayHIG gilt seit 2023 nach Einschätzung des Autors als das modernste Hochschulberufungsrecht in Deutschland und hat mit einer Reihe innovativer Karrierewege zur Professur das frühere Bayerische Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) abgelöst.
Für die Besoldungsgruppe W2 – die Standardstufe einer HAW-Professur – müssen Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 57 Abs. 3 BayHIG vier Kriterien erfüllen:
Die vier Einstellungsvoraussetzungen (Art. 57 Abs. 3 BayHIG)
1. Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium in einem zur Professur passenden Fachbereich – typischerweise Psychologie, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspsychologie oder verwandte Disziplinen. Ein Abschluss an einer Fachhochschule oder HAW wird anerkannt, jedoch nur in Verbindung mit einer anschließenden Promotion.
2. Mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung
Von insgesamt fünf Jahren Berufspraxis nach dem ersten Hochschulabschluss müssen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs erworben worden sein – also in Unternehmen, Beratungen, Non-Profit-Organisationen oder Behörden. Teilzeittätigkeiten werden anteilig angerechnet, sofern sie mindestens 50 % einer Vollzeitstelle umfassten. Die Praxis aus Unternehmensberatung, HR-Management, Marketing oder Organisationsentwicklung zählt hier unmittelbar.
3. Promotion oder promotionsadäquate Leistungen
Der Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation erfolgt in der Regel durch eine Promotion. Eine Habilitation – wie an Universitäten üblich – ist für HAW-Professuren ausdrücklich nicht erforderlich. Für Personen ohne Dissertation besteht die Möglichkeit, stattdessen promotionsadäquate Leistungen durch ein Gutachten nachzuweisen, das sich in der Regel auf wissenschaftliche Publikationen stützt (Art. 57 Abs. 3 Nr. 3 BayHIG).
4. Pädagogische Eignung
Die Fähigkeit, wissenschaftliche Inhalte verständlich und didaktisch fundiert zu vermitteln, ist eine eigenständige Berufungsvoraussetzung. Sie wird im Berufungsverfahren primär durch die Probelehrveranstaltung festgestellt. Vorerfahrungen aus Lehraufträgen, Trainings, Seminaren oder der betrieblichen Ausbildung sind dabei von Vorteil.
Dienstrecht: Verbeamtung auf Lebenszeit
Professorinnen und Professoren an bayerischen HAW werden nach Art. 58 BayHIG in der Regel als Beamte auf Lebenszeit ernannt. Wer zuvor noch keine drei Jahre hauptberuflich an einer Hochschule tätig war, durchläuft zunächst eine mindestens eineinhalbjährige Phase als Beamtin oder Beamter auf Probe.
Die Altersgrenze für eine Verbeamtung liegt in Bayern bei 52 Jahren; ältere Bewerberinnen und Bewerber können alternativ in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis beschäftigt werden.
Eine W2-Professur wird nach der Bayerischen Besoldungsordnung W vergütet. Die aktuelle Grundbesoldung beginnt in Bayern bei rund 6.824 Euro brutto monatlich (W2, Stufe 1); hinzu kommen leistungsorientierte Zulagen sowie die steuerlichen Vorteile der Verbeamtung. Aktuelle Werte nach Stufe: Gehalt Professoren Bayern, W2-/W3-Besoldung und Gehaltsrechner.
Neue Karrierewege nach BayHIG: Nachwuchsprofessur und Tenure Track
Nachwuchsprofessur (W1)
Bewerberinnen und Bewerber, die noch keine Promotion oder noch nicht die volle Berufspraxis vorweisen können, aber die übrigen Anforderungen des Art. 57 Abs. 3 BayHIG erfüllen, können auf einer befristeten W1-Nachwuchsprofessur (Art. 64 BayHIG) eingesetzt werden. Die Stelle ist auf drei bis maximal sechs Jahre befristet; fehlende Qualifikationen müssen bis zum Ablauf erworben worden sein.
Tenure-Track-Professur
Die im BayHIG erstmals gesetzlich verankerte Tenure-Track-Nachwuchsprofessur (Art. 58 Abs. 4 Satz 1 BayHIG) bietet einen eigenständigen Karriereweg: Nach einer positiven Evaluation wird das befristete Dienstverhältnis in eine reguläre W2-Stelle umgewandelt – eine Absicherung durch vorab vereinbarte Kriterien.
Welche Hochschulen in Bayern kommen in Frage?
Bayern verfügt über zahlreiche staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sowie mehrere Technische Hochschulen (TH), an denen wirtschaftspsychologische Inhalte gelehrt werden. Die folgende Übersicht zeigt Standorte mit ausgewiesenen Wirtschaftspsychologie-Studiengängen oder stark verwandten Lehrangeboten:
| Hochschule | Standort | Studiengang / Relevanz |
|---|---|---|
| Hochschule Neu-Ulm (HNU) | Neu-Ulm | B.Sc. Wirtschaftspsychologie |
| Technische Hochschule Augsburg (THA) | Augsburg | B.Sc. Wirtschaftspsychologie |
| TH Deggendorf (THD) | Deggendorf | B.Sc. Angewandte Wirtschaftspsychologie, M.Sc. Digital Business Psychology, M.Sc. Wirtschaftspsychologie (berufsbegleitend) |
| KSH München | München | B.Sc. Wirtschaftspsychologie |
| HAW Ansbach | Ansbach | Angewandte Wirtschafts- und Medienpsychologie, B.Sc. |
| THWS Würzburg-Schweinfurt | Würzburg / Schweinfurt | BWL/Wirtschaftswissenschaften; Denominationen mit Psychologiebezug |
| TH Nürnberg | Nürnberg | Wirtschaftswissenschaften; Wirtschaftspsychologie-Anteile |
| HAW Landshut | Landshut | Wirtschaftspsychologie & Nachhaltigkeitsmanagement (B.Sc.) |
| TH Rosenheim (Campus Mühldorf) | Mühldorf | Angewandte Psychologie (B.Sc.) |
Studiengangsangebot ändert sich; maßgeblich ist stets die jeweilige Hochschul- bzw. Stellenausschreibung.
Typische Denominationen für Wirtschaftspsychologie-Professuren
Die Denomination einer Professur beschreibt das offizielle Lehr- und Forschungsgebiet, für das die Stelle ausgeschrieben wird. Im Bereich Wirtschaftspsychologie sind in Bayern folgende Denominationen gebräuchlich:
Kerndenominationen
- Wirtschaftspsychologie
- Arbeits- und Organisationspsychologie
- Personalpsychologie und Eignungsdiagnostik
- Konsumentenpsychologie und Marktforschung
- Wirtschaftspsychologie mit Schwerpunkt Gesundheit / BGM
Erweiterte und interdisziplinäre Denominationen
- Human Resources Management und Wirtschaftspsychologie
- Führung und Organisation
- Verhaltensökonomie
- Marketing und Konsumentenverhalten
- Wirtschaftspsychologie und Digitale Transformation
Denominationen mit psychologischer Fundierung in BWL-Fakultäten
- Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalwesen und Organisationspsychologie
- Allgemeine BWL mit Schwerpunkt Verhaltenswissenschaften
- Wirtschafts- und Sozialpsychologie
Die genaue Denominierung ist stets aus der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen und bestimmt maßgeblich, welche Lehrmodule übernommen werden sollen.
Der Berufungsweg: das Verfahren Schritt für Schritt
Das Berufungsverfahren ist in Art. 66 BayHIG geregelt. Es ist mehrstufig, transparent und dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate von der Ausschreibung bis zur Ruferteilung.
Schritt 1: Ausschreibung und Bildung des Berufungsausschusses
Professuren sind nach Art. 66 Abs. 3 BayHIG öffentlich und in der Regel international auszuschreiben. Parallel bildet der Fakultätsrat im Einvernehmen mit der Hochschulleitung einen Berufungsausschuss. Dieser muss nach Art. 66 Abs. 4 BayHIG umfassen: Professorinnen und Professoren der Fakultät, mindestens eine externe Professorin oder einen externen Professor, Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden, eine Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie die Gleichstellungsbeauftragte (mit Stimmrecht).
Schritt 2: Sichtung der Bewerbungsunterlagen
Der Berufungsausschuss prüft alle eingegangenen Bewerbungen – in der Praxis häufig zwischen 10 und 40 Unterlagen. Typische Bestandteile: tabellarischer Lebenslauf, Nachweise zum Hochschulabschluss, Promotionsurkunde bzw. Gutachten über promotionsadäquate Leistungen, Belege zur Berufserfahrung (mind. 5 Jahre, davon 3 außerhalb der Hochschule), Publikationsliste und/oder Forschungskonzept sowie Lehrkonzept und Lehrportfolio.
Schritt 3: Vorgespräche
Viele Hochschulen führen vor der Probelehrveranstaltung vertrauliche Vorgespräche mit ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten (30–60 Minuten). Sie dienen der persönlichen Einschätzung und einem ersten Einblick in Hochschule, Fakultät und Stelle.
Schritt 4: Probelehrveranstaltung – der entscheidende Moment
Die Probelehrveranstaltung ist das Herzstück des Berufungsverfahrens an einer HAW. Sie besteht in der Regel aus einem Pflichtthema (von der Hochschule vorgegeben, 20–45 Minuten; geprüft werden fachliche Tiefe, didaktische Aufbereitung, Praxisbezug und Interaktivität) und einem selbst gewählten Wahlthema, das eigene Schwerpunkte illustriert.
Schritt 5: Berufungsvorschlag und Gremienentscheidung
Nach den Probelehrveranstaltungen erstellt der Berufungsausschuss einen Berufungsvorschlag, der nach Art. 66 Abs. 5 BayHIG mindestens drei Kandidatinnen oder Kandidaten enthalten soll. Alle Mitglieder des Ausschusses sowie alle Professorinnen und Professoren der Fakultät können ein Sondervotum abgeben (Art. 66 Abs. 5 Satz 7 BayHIG). Der Senat nimmt anschließend Stellung.
Schritt 6: Ruferteilung durch das Präsidium
Die endgültige Entscheidung trifft nach Art. 66 Abs. 6 BayHIG die Hochschulpräsidentin oder der Hochschulpräsident – ausdrücklich ohne Bindung an die Reihung des Berufungsvorschlags. Das BayHIG sieht zwei Sonderwege vor: die Direktberufung (Art. 66 Abs. 7 Nr. 3 BayHIG) ohne öffentliche Ausschreibung, wenn die Gewinnung der Person im besonderen Interesse der Hochschule liegt, und die Exzellenzberufung (Art. 66 Abs. 8 BayHIG) bei extern bescheinigten exzellenten Leistungen.
Schritt 7: Rufannahme
Sind die obigen Schritte erfolgreich durchlaufen, erhält die listenerste Person einen Ruf, der angenommen oder abgelehnt werden kann. Bei Ablehnung rückt der nächste Listenplatz nach. Nach der Rufannahme folgen eine gesundheitliche Eignungsprüfung sowie die Prüfung des Führungszeugnisses als Voraussetzung für die Verbeamtung.
Fazit: ein realistischer Weg für erfahrene Praktikerinnen und Praktiker
Wer nach einem Studium der Psychologie oder Wirtschaftspsychologie promoviert hat, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung gesammelt – davon drei außerhalb der Hochschule – und die Leidenschaft für Lehre mitbringt, erfüllt grundsätzlich alle formalen Voraussetzungen für eine W2-Professur an einer bayerischen HAW.
Das BayHIG hat den Weg zur Professur gezielt für Personen aus der Praxis geöffnet: keine Habilitation, keine jahrelange Postdoc-Phase, kein erzwungener Umweg über reine Grundlagenforschung. Die Kombination aus fundierter Praxis, wissenschaftlicher Qualifikation und didaktischem Können ist das, was die Hochschulen suchen.
Weiterführende Links und Quellen
Quellen des Autors:
- BayHIG Art. 57 und Art. 66 – gesetze-bayern.de
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst – stmwk.bayern.de
- werdensieprof.de – Informationen für potenzielle HAW-Professor:innen
- LaKoF Bayern – Leitfaden und Tipps – lakof-bayern.de
- Programmseiten der Hochschulen (hnu.de, tha.de, th-deg.de)
Passende Begriffe im Glossar: Wie werde ich Professor? · Professor an der HAW · HAW- vs. Uni-Professur · Berufungsverfahren · Gehalt Professoren Bayern