Gehalt Ärzte an der Uniklinik: TV-Ärzte/TdL (2026)

Gehalt Karriere Aktualisiert: 29. Juni 2026

Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken werden nicht nach TV-L bezahlt, sondern nach einem eigenen Tarifvertrag: dem TV-Ärzte/TdL (zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und dem Marburger Bund). Das Gehaltsniveau liegt deutlich über dem des allgemeinen wissenschaftlichen Personals.

Die vier Entgeltgruppen

  • Ä1 — Arzt/Ärztin: Einstieg, Arzt in Weiterbildung (Assistenzarzt).
  • Ä2 — Facharzt/Fachärztin: nach bestandener Facharztprüfung.
  • Ä3 — Oberarzt/Oberärztin.
  • Ä4 — Leitende Oberärztin / leitender Oberarzt (ständige Vertretung des Chefarztes).

Innerhalb der Gruppen steigt das Gehalt mit der Berufserfahrung (Stufen).

TV-Ärzte/TdL — Entgelttabelle (Anlage B 2, gültig ab 1. Januar 2026)

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
Ä1 (Arzt)5.627 €5.946 €6.174 €6.569 €7.039 €7.223 €
Ä2 (Facharzt)7.427 €8.049 €8.596 €8.903 €9.071 €9.302 €
Ä3 (Oberarzt)9.302 €9.849 €10.631 €10.943 €
Ä4 (Ltd. Oberarzt)10.943 €11.725 €12.347 €

Monatliche Bruttogrundgehälter bei Vollzeit (40 Std./Woche). Hinzu kommen variable Bestandteile, die nicht in den obigen Grundbeträgen enthalten sind: Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Bereitschaftsdienste, die das tatsächliche Einkommen — gerade bei Assistenzärzten — deutlich erhöhen.

Quelle: TdL — Anlage B 2 zum TV-Ärzte i.d.F. ÄTV Nr. 9 (gültig ab 01.01.2026, 40-Std.-Basis nach § 6).

Vorläufig: Tarifeinigung vom 10. Juni 2026 Marburger Bund und TdL haben sich auf +2,95 % rückwirkend ab 01.04.2026 verständigt. Diese Erhöhung steht noch unter Zustimmungsvorbehalt (Erklärungsfrist bis 06.07.2026) und ist erst nach Veröffentlichung der konsolidierten amtlichen Tabelle (Anlage B 3) maßgeblich. Die obige Tabelle zeigt daher weiterhin die aktuell gültige Anlage B 2 (Stand 01.01.2026); die +2,95 % sind eine vorläufige Anzeige-Schicht und in den Grundbeträgen noch nicht eingerechnet.

Rahmenbedingungen

  • Arbeitszeit: seit dem 1. Januar 2026 beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit 40 Stunden (zuvor 42).
  • Urlaub: 30 Tage pro Jahr.
  • Jahressonderzahlung: je nach Gruppe gestaffelt.
  • Stufenaufstieg Oberärzte (Ä3): Stufe 2 ab dem 4., Stufe 3 ab dem 7. und die Endstufe 4 ab dem 10. Jahr.
Chefärzte: außertariflich Chefärztinnen und Chefärzte (Klinikdirektoren) werden in der Regel außertariflich (AT) vergütet — individuell verhandelt. An Unikliniken kommt häufig eine Poolbeteiligung oder Privatliquidation hinzu, da Klinikdirektoren meist zugleich eine W-Professur innehaben.
Abgrenzung und Ausnahmen Der TV-Ärzte/TdL gilt für die Universitätskliniken der Länder. Davon zu unterscheiden: TV-Ärzte/VKA (kommunale Krankenhäuser) und die Haustarife privater Klinikkonzerne. Außerhalb des regulären TdL-Geltungsbereichs bzw. mit eigenen Regelungen sind insbesondere Hessen (eigener Weg; auch das privatisierte Gießen-Marburg), die Charité Berlin (Haustarifvertrag), Hamburg (UKE) sowie die Universitätsmedizin Mainz (Rheinland-Pfalz). Tarifzahlen ändern sich mit jeder Tarifrunde — hier: Anlage B 2, Stand 1. Januar 2026.
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Was das tatsächliche Monatsgehalt verändert

Die Tabelle zeigt nur das Grundentgelt. Das tatsächliche Brutto kann deutlich höher oder niedriger ausfallen, je nachdem wie viele Dienste anfallen, ob Bereitschaftsdienst vergütet wird, welche Zuschläge greifen und ob Teilzeit vereinbart ist. Gerade in der Weiterbildung ist deshalb die Dienstbelastung nicht nur eine Arbeitszeitfrage, sondern auch ein Gehaltsfaktor.

Bei Vergleichen zwischen Kliniken sollten Sie nicht nur die Entgeltgruppe betrachten. Wichtig sind Dienstmodell, Arbeitszeiterfassung, Freizeitausgleich, Bereitschaftsdienststufe, Rufbereitschaft, Zuschläge, Poolbeteiligungen und die Frage, ob wissenschaftliche Zeit bezahlt oder zusätzlich erwartet wird. Eine Stelle mit hohem Grundgehalt kann unattraktiv sein, wenn Weiterbildung, Dienstplan und Forschungszeit schlecht organisiert sind.

Tarifausnahmen und Sonderfälle prüfen

Die deutsche Universitätsmedizin ist tariflich nicht vollständig einheitlich. Neben dem TV-Ärzte/TdL gibt es Haustarife, landesspezifische Lösungen und Sonderkonstruktionen einzelner Standorte. Für Bewerbungen bedeutet das: Die Stellenanzeige muss den Tarifvertrag oder die Vergütungsgrundlage ausdrücklich nennen. Fehlt diese Angabe, sollte sie vor einer Zusage geklärt werden.

Besonders relevant sind Sonderfälle, wenn Sie zwischen Uniklinik, kommunalem Krankenhaus und privatem Träger wechseln. Die Stufenlogik, Arbeitszeit, Zuschläge, Sonderzahlung und Dienste können anders geregelt sein. Auch ein Wechsel aus einem kommunalen Haus in die Uniklinik ist deshalb nicht automatisch eine reine „Gehaltserhöhung", sondern muss tariflich sauber verglichen werden.

Gehalt und Karrierephase

Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte ist die wichtigste Frage meist nicht die letzte Tabellenstufe, sondern ob die Weiterbildung planbar ist und wie schnell fachärztliche Kompetenzen erworben werden. Für Fachärzte zählt stärker, ob eine Oberarztperspektive, ein Schwerpunkt oder wissenschaftliche Profilbildung möglich ist. Bei Oberärztinnen und Oberärzten verschieben sich die Verhandlungen Richtung Verantwortung, Leitung, Forschung, Privatliquidation, Pool und außertarifliche Elemente.

Das Gehalt sollte deshalb immer zusammen mit der Karriereleiter gelesen werden: Ä1 ist Weiterbildung, Ä2 Facharztstatus, Ä3 Oberarztverantwortung und Ä4 ständige Vertretung. Die Bezeichnung im Arbeitsalltag und die tarifliche Eingruppierung sollten zusammenpassen.

Was Sie vor der Zusage abfragen sollten

  • Welche Entgeltgruppe und Stufe sind vorgesehen, und ab wann erfolgt der nächste Stufenaufstieg?
  • Wie werden Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Freizeitausgleich konkret dokumentiert?
  • Welche durchschnittliche Dienstbelastung hatten vergleichbare Ärztinnen und Ärzte in den letzten Monaten?
  • Gilt TV-Ärzte/TdL, ein Haustarif oder eine andere Vergütungsordnung?
  • Ist Forschungszeit Teil der bezahlten Arbeitszeit oder nur informell erwartet?

Diese Fragen sind nicht kleinlich. Sie entscheiden, ob das angegebene Monatsgehalt realistisch planbar ist und ob die Stelle zur eigenen Weiterbildung oder akademischen Laufbahn passt. Gerade an Unikliniken hängt die Zufriedenheit oft weniger an der Tabelle als an Dienstplan, Weiterbildungskultur und der Frage, ob wissenschaftliche Arbeit wirklich ermöglicht wird.

Vergleich mit TV-L und TV-Ärzte/VKA

Der TV-Ärzte/TdL liegt im ärztlichen Grundentgelt deutlich über dem allgemeinen TV-L, nach dem viele nichtärztliche wissenschaftliche Beschäftigte bezahlt werden. Ein direkter Vergleich mit E13 oder E14 ist deshalb nur sinnvoll, wenn die Aufgaben vergleichbar wären — was bei ärztlicher Weiterbildung, Patientenversorgung und Diensten meist nicht der Fall ist.

Mit dem TV-Ärzte/VKA kommunaler Krankenhäuser ist der Vergleich enger. Hier unterscheiden sich Tabellen, Wochenarbeitszeit, Zuschläge und Sonderregelungen je Tarifstand. Für Karriereentscheidungen zählt daher nicht nur die Frage „Uniklinik oder kommunales Haus?", sondern ob der Standort die gewünschte Weiterbildung, Spezialisierung und Forschungsperspektive bietet.

Häufige Fragen

Nach welchem Tarif werden Ärzte an Unikliniken bezahlt?

Nach dem TV-Ärzte/TdL (zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und dem Marburger Bund), nicht nach TV-L. Das Niveau liegt deutlich über dem des allgemeinen wissenschaftlichen Personals.

Welche Entgeltgruppen gibt es?

Vier: Ä1 (Arzt in Weiterbildung), Ä2 (Facharzt), Ä3 (Oberarzt) und Ä4 (leitender Oberarzt). Innerhalb der Gruppen steigt das Gehalt mit der Berufserfahrung über Stufen.

Sind Bereitschaftsdienste im Grundgehalt enthalten?

Nein. Zu den Grundbeträgen kommen variable Bestandteile: Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Bereitschaftsdienste, die das tatsächliche Einkommen deutlich erhöhen.

Wie werden Chefärzte vergütet?

Chefärztinnen und Chefärzte werden in der Regel außertariflich und individuell verhandelt; an Unikliniken kommen häufig Poolbeteiligung oder Privatliquidation hinzu, da sie meist zugleich eine W-Professur innehaben.

Quellen und Arbeitsstand Stand: 29. Juni 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Tarif-/Rechtsgrundlagen. Redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung.