Welche Stellen auf dieser Seite stehen
Diese Seite führt das veterinärmedizinische Berufsfeld an Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen zusammen: den tierärztlichen Dienst, Assistenz- und Residency-Stellen, die Promotion zum Dr. med. vet., Professuren – und ausdrücklich die nicht-akademischen Stellen desselben Feldes: Tiermedizinische Fachangestellte, Tiermedizinische Praxisassistenz, Ordinationsassistenz und Tierpflege. Die Einheit ist das Berufsfeld, nicht der akademische Grad.
Humanmedizinische Stellen stehen getrennt davon unter Medizinische Stellen. Beide Seiten teilen keine einzige Ausschreibung: dieselbe Erkennung, die eine Stelle hierher holt, hält sie dort heraus. Erkannt wird über den Stellentitel; was eine Stelle konkret verlangt, steht jeweils auf der verlinkten Stellenseite.
Wo ausgeschrieben wird
Die tierärztliche Ausbildung ist auf wenige Standorte konzentriert. Der Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin bezeichnet sich als eine von fünf deutschen Ausbildungsstätten für Tiermedizin. Eine davon ist eine eigenständige Universität: die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, die sich englisch „University of Veterinary Medicine Hannover" nennt und Kliniken für Kleintiere, Pferde, Geflügel sowie Heimtiere, Reptilien und Vögel und ein Nutztierklinikum führt. Im übrigen deutschsprachigen Raum kommen die Veterinärmedizinische Universität Wien und die Vetsuisse-Fakultät hinzu, die von den Universitäten Bern und Zürich gemeinsam getragen wird.
Welche Häuser gerade ausschreiben und mit wie vielen Stellen, steht im Kennzahlenband über der Liste und in den Hochschul-Links darunter – die Verteilung ändert sich wöchentlich, deshalb steht sie hier als Zahl und nicht als Behauptung.
Approbation: die Grenze zur Humanmedizin
Tiermedizin ist kein Teilgebiet der Humanmedizin, sondern ein eigener Beruf mit eigener Zulassung. Die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) nennt als Ziel der Ausbildung die Befähigung zur „eigenverantwortlichen und selbständigen tierärztlichen Berufsausübung"; die Regelstudienzeit beträgt nach § 1 TAppV „fünf Jahre und sechs Monate", der praktische Teil der Ausbildung umfasst 1.170 Stunden. Wer eine tierärztliche Stelle sucht, sucht deshalb nicht in der Humanmedizin – und fände dort auch nichts.
An den staatlichen Häusern in Deutschland richtet sich die Vergütung in der Regel nach Tarif; welches Tarifwerk und welche Entgeltgruppe für eine Stelle gelten, steht in der jeweiligen Ausschreibung. Zur Einordnung der deutschen Entgeltgruppen: Gehaltsrechner Wissenschaft. Für Stellen in Österreich und der Schweiz gelten eigene Regelungen.
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