eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Sounddesign und Musikkomposition für Film im befristeten Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (33 % der tariflichen Arbeitszeit)
Stelle
Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Sounddesign und Musikkomposition für Film im befristeten Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (33 % der tariflichen Arbeitszeit) an der Hochschule der Bildenden Künste Saar
Allgemeine Informationen
Das Beschäftigungsverhältnis ist nach WissZeitVG auf drei Jahre befristet.
Die auditive Ebene im zeitgenössischen Bewegtbild ist konstitutiver Bestandteil der narrativen und technologischen Innovation. Gesucht wird eine herausragende künstlerische Persönlichkeit, die das gesamte Spektrum der Tonebene beherrscht und sowohl als Brücke zwischen Kunst und Design als auch als Schnittstelle zu den Musikhochschulen fungieren wird.
Kennzahl: 2026/01
Aufgaben
- Durchführung von Lehrveranstaltungen und Einführung von Modulen zu „Sound-Dramaturgie" und „Musik im narrativen Raum" in der Lehre im Schwerpunkt Film/Bewegtbild
- Aufbau und Betreuung eines modernen Sound-Labs oder einer Postpro-Unit zur Sicherung der technischen Exzellenz
- Betreuung komplexer studentischer Abschlussfilme
- Beratung der Studierenden als Allrounder*in auf kompositorischer Ebene und entlang der gesamten technischen Postproduktionskette (DAW-Workflows, Mixing)
- Mitwirkung in den Gremien der Hochschule
Anforderungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium als Tonmeister*in für audiovisuelle Medien
- Nachgewiesene, herausragende Kenntnisse auf dem gesamten Spektrum der Tonebene (Aufnahme, Schnitt, Mischung, Sound Design und Filmmusik)
- Nachgewiesene Lehrerfahrung an einer künstlerischen Hochschule
- Eigenes künstlerisches Forschungsvorhaben an der Schnittstelle von immersiven Sound-Technologien (z. B. Dolby Atmos, Spatial Audio) und narrativer Filmkomposition sowie theoretische Fundierung
- Sehr gute Kenntnisse in der deutschen und englischen Sprache
Von Vorteil
- Nachgewiesene Erfahrungen in der professionellen Kinofilmproduktion oder hochwertigen Serienproduktion
Angebot
- Eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem lebendigen und innovativen Umfeld
- Mitarbeit in einem engagierten Team
- Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge)
- Vergünstigtes Jobticket
- Möglichkeit zum Dienstradleasing (JobRad)
Konditionen
Die Einstellung im Beschäftigtenverhältnis erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) gebeten. Weitere Informationen können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) entnommen werden.
Gleichstellung und Inklusion
Die Hochschule der Bildenden Künste Saar fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist die Hochschule an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei, sofern im Einstellungsverfahren eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX berücksichtigt werden soll.
Bewerbungshinweise
Ihre aussagefähige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Portfolio, Nachweise) richten Sie bitte bis zum 20.07.2026 an den Rektor der Hochschule der Bildenden Künste Saar. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Online-Bewerbungsformular unter: https://www.hbksaar.de/stellenausschreibungen
Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.