Hochschule der Bildenden Künste Saar

eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d) im befristeten Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (50 % der tariflichen Arbeitszeit)

Saarland · Designgeschichte und Designtheorie · Frist: 10.07.2026
Besoldung E 13 TV-L Arbeitszeit Teilzeit 50% Befristung befristet bis 31.03.2028 Frist 10.07.2026
4.188 – 6.079 €
/Monat brutto · E 13 TV-L in Saarland
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Stellenbeschreibung

Position: Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d)

Beschäftigungsverhältnis: Befristetes Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (50 % der tariflichen Arbeitszeit)

Befristung: Bis zum 31.03.2028

Kennzahl: 2026/01

Über die Hochschule

Die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) ist eine interdisziplinär orientierte Hochschule mit den Studiengängen Freie Kunst, Kommunikations- und Produktdesign, Media Art & Design und Kunsterziehung für das Lehramt an unterschiedlichen Schulformen. Zusätzlich werden spezialisierte Masterstudiengänge angeboten.

Ihre Aufgaben

  • Lehre im Bereich Designgeschichte und Designtheorie sowie angrenzenden Lehrgebieten im Umfang von zwei LVS
  • Mitwirkung am Ausbau der Designforschung an der HBKsaar
  • Mitwirkung in den Gremien der Hochschule

Wir bieten Ihnen

  • Eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem lebendigen und innovativen Umfeld
  • Die Mitarbeit in einem engagierten Team
  • Raum für Eigeninitiative und selbstverantwortliches Gestalten
  • Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u.a. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge)
  • Vergünstigtes Jobticket

Voraussetzungen

  • Promotion oder Nachweis über die Einreichung der Dissertation im design-, geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Bereich
  • Nachgewiesene, mindestens zweijährige Erfahrung in der Lehre an einer Hochschule
  • Publikationen im Bereich der Designforschung
  • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

Von Vorteil

  • Erfahrungen im Diskurs über teilhabe- und gemeinwohlorientierte Gestaltung und Inklusion, stadtsoziologischen und soziokulturellen Wandel, Nachhaltigkeitsdesign, Spekulatives Design sowie die Gestaltung resilienter Systeme und Infrastrukturen
  • Vernetzung in designwissenschaftlichen Gesellschaften
  • Explikation eines möglichen Forschungsprofils

Anstellungsbedingungen

Die Einstellung im Beschäftigtenverhältnis erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L.

Es können nur Bewerber*innen berücksichtigt werden, die noch nie beim Arbeitgeber Saarland beschäftigt waren.

Ausländische Bildungsabschlüsse

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Gleichstellung und Inklusion

Die Hochschule der Bildenden Künste Saar fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei, sofern im Einstellungsverfahren eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX berücksichtigt werden soll.

Bewerbungshinweise

Ihre aussagefähige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Publikationsübersicht, Nachweise) richten Sie bitte bis zum 10.07.2026 an den Rektor der Hochschule der Bildenden Künste Saar.

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich das Online-Bewerbungsformular unter: https://www.hbksaar.de/stellenausschreibungen

Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Schlagworte
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