W3-Professur für Volkswirtschaftslehre, insb. Quantitative Wirtschaftsgeschichte Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
W3-Professur für Volkswirtschaftslehre, insb. Quantitative Wirtschaftsgeschichte
Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist in der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Professur für Volkswirtschaftslehre, insb. Quantitative Wirtschaftsgeschichte
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.
Profil und Anforderungen
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die auf dem Gebiet der Quantitativen Wirtschaftsgeschichte hervorragend ausgewiesen ist. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) sollen:
- Publikationen in international führenden Fachzeitschriften vorweisen
- einschlägige Lehrerfahrung mitbringen
- über Erfahrungen bei der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten verfügen
- den Einsatz von modernen mikroökonometrischen Methoden beherrschen
- Bereitschaft zur interdisziplinären Forschungskooperation mitbringen
- Anschlussfähigkeit an die Forschungsschwerpunkte der Fakultät aufweisen
Bewerbungen aus allen Bereichen der Quantitativen Wirtschaftsgeschichte sind willkommen.
Lehraufgaben
Die Lehraufgaben umfassen volkswirtschaftliche Grundlagen- und Spezialisierungsveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Insbesondere wird eine Mitwirkung an folgenden Bereichen erwartet:
- volkswirtschaftliche Bachelor- und Masterstudiengänge
- Masterstudiengang „History & Economics"
- interdisziplinäre Studiengänge mit volkswirtschaftlicher Beteiligung
- Lehramtsausbildung
Darüber hinaus soll der bzw. die zukünftige Stelleninhaber bzw. Stelleninhaberin (m/w/d) die Graduiertenausbildung im Bereich der Volkswirtschaftslehre unterstützen. Interesse, sich in die Gestaltung des Studiengangportfolios einzubringen, ist erwünscht. Die Fähigkeit, in englischer Sprache zu unterrichten, wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird
- eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch im Rahmen einer Juniorprofessur oder außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können
In das Beamtenverhältnis kann gemäß der bayerischen gesetzlichen Regelung berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG).
Diversität und Chancengleichheit
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden hierbei mit Nachdruck um ihre Bewerbung gebeten. Personen, die mehr Vielfalt in das Forschungs- und Lehrprofil der Universität Bayreuth einbringen, sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit Kindern sind sehr willkommen. Die Universität Bayreuth ist Mitglied im Best-Practice Club „Familie in der Hochschule e. V.", hat erfolgreich am HRK-Audit „Internationalisierung der Hochschule" teilgenommen und bietet einen Dual Career Support. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbung
Bewerbungsfrist: 21. Juli 2026
Bewerbungen (Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbung, Zeugnisse und Urkunden) werden bis zum 21.07.2026 erbeten und sind an den Dekan der Fakultät für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Prof. Dr. Claas Christian Germelmann, zu richten und unter https://uni-bayreuth.berufungsportal.de einzureichen.
Der Dekan steht für Fragen und weitere Informationen unter dekanat.rw@uni-bayreuth.de zur Verfügung.
Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.