W3-Professur für Pharmakologie und Toxikologie (Nachfolge Prof. Dr. Markus Schwaninger)-(w/m/d)
W3-Professur für Pharmakologie und Toxikologie (Nachfolge Prof. Dr. Markus Schwaninger)-(w/m/d)
Allgemeine Informationen
Ausschreibungs-ID: 103/26
Besoldung: W3
Befristung: Keine
Umfang: 100% Vollzeit
Bewerbungsfrist: 07.08.2026
Aufgaben und Verantwortung
Die Professur ist mit der Leitung des gleichnamigen Instituts verbunden. Von der/dem künftigen Stelleninhaber*in wird erwartet, dass sie/er das Fach in Forschung, Lehre und Krankenversorgung vertritt.
Anforderungen
- Ein sichtbares Forschungsprofil, belegt durch hochrangige Publikationen und Drittmitteleinwerbungen
- Promotion
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden
- Approbation als Arzt ist wünschenswert
- Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
- Ein Forschungskonzept, welches die Bezüge der geplanten Arbeiten zu den Forschungsschwerpunkten der Universität erläutert
Beschäftigungsbedingungen
Die Professur wird im Rahmen eines beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses auf Lebenszeit übertragen.
Bewerbungsunterlagen
Bitte bewerben Sie sich (inklusive Ihrer Unterlagen - Zeugnisse/Urkunden, Wissenschaftlichem Werdegang, Schriftenverzeichnis, Ausgewählter Publikationen sowie Angaben über Lehr- und Projekterfahrung) bis zum 07. August 2026 über das Online-Bewerbungsformular der Universität zu Lübeck.
Kontakt
S. Tieze
+49 451 / 3101 1031
Hinweise
Die Universität zu Lübeck ist bestrebt, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Universität setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird auf die Voraussetzungen des § 61 HSG hingewiesen.