W2-Professur "Unternehmensführung, Kommunikation und Beratung"
W2-Professur "Unternehmensführung, Kommunikation und Beratung"
Kennziffer: 131008/2026
Hochschule: Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences
Fachbereich: Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften
Beschreibung
Als Teilgebiet der Agrarökonomie beschäftigt sich die ausgeschriebene Professur mit Fragen der Unternehmensführung, Kommunikation und Beratung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das Fachgebiet versteht sich als Querschnittskompetenzfeld innerhalb der agrarökonomischen Ausbildung und verbindet betriebliche, organisationale und gesellschaftliche Perspektiven entlang der Wertschöpfungskette für Lebensmittel. Im Mittelpunkt stehen Führungs- und Entscheidungsprozesse in unterschiedlichen Organisationsformen von Unternehmen des Agribusiness, vom landwirtschaftlichen Betrieb über Unternehmen im vor- und nachgelagerten Bereich sowie Verbänden und Organisationen im agrarischen Umfeld.
Aufgaben in der Lehre
Der*Die zukünftige Stelleninhaber*in soll in der Lehre insbesondere folgende Themenfelder abdecken:
- Unternehmensführung und Management
- Beratungsmethodik und Kommunikation
- Softskills und Personalführung
- Strategische Unternehmensführung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Lehrveranstaltungen werden im Bachelorstudiengang Agrarwirtschaft (auch dual) sowie in weiteren Studiengängen des Fachbereichs angeboten, darunter Lebensmitteltechnologie, Ernährung und Diätetik sowie die Masterstudiengänge Nachhaltiges Agrarmanagement, Nachhaltiges landwirtschaftliches Produktionsmanagement und Food Chain Environments.
Anforderungen
Gesucht wird ein*e Kandidat*in, der*die das Fachgebiet „Unternehmensführung, Kommunikation und Beratung" vor dem Hintergrund der Herausforderungen wirtschaftlicher Dynamiken, gesellschaftlicher Erwartungen und organisatorischer Veränderungsprozesse weiterentwickelt und den Studierenden im Bachelor- und Masterstudium vermittelt.
Erforderliche Qualifikationen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Promotion in den Agrarwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder einem verwandten Fachgebiet mit Bezug zur Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Erfahrungen in der anwendungsbezogenen Forschung
- Sehr gute Vernetzung im Fachgebiet, insbesondere an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis
- Fachliche Orientierung auf Fragen der Unternehmensführung, Organisationsentwicklung, Kommunikation oder Beratung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft durch entsprechende Aktivitäten in den Bereichen der Lehre, der Forschung und des Transfers
- Fundierte Kenntnisse von Change- und Transformationsprozessen
- Kompetenzen in den Bereichen Führung und Kommunikation (Soft Skills)
Erwünschte Qualifikationen
- Kenntnisse methodischer Ansätze strategischer Analyse und Entscheidungsfindung
- Erfahrungen in der Gestaltung von Kommunikations- und Beratungsprozessen
- Spezifisches Wissen bzw. nachgewiesenes Engagement in den Themenfeldern Wissensmanagement und Innovationsvermittlung
- Kompetenz in inter-organisationaler Kommunikation und gesellschaftlichen Diskursen
- Erfahrung mit dem Einsatz digitaler Instrumente in Entscheidungs- und Wissensprozessen
Erwartungen an die Tätigkeit
Mit Übernahme der Stelle werden insbesondere Aktivitäten in der angewandten Forschung zu aktuellen Fragestellungen der Agrar- und Ernährungswirtschaft erwartet. Gewünscht ist hierbei eine Vernetzung der Hochschulaktivitäten mit der landwirtschaftlichen Praxis in der Region sowie die Einwerbung von Drittmitteln. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit sowie zur Übernahme weiterer Aufgaben im Fachbereich im Rahmen der Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.
Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.
Besonderheiten
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule" unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf.
Bewerbungshinweise
Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und Nachweisen über Ihren beruflichen Werdegang unter Angabe der Kennziffer 131008/2026 bis zum 31.08.2026.
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Michael Harth
Telefon: 0395/5693-2222