HS Neubrandenburg

W2-Professur "Stadtplanung, Planungs-und Naturschutzrecht

Mecklenburg-Vorpommern · Landschaftswissenschaften und Geomatik · Frist: 23.08.2026
Besoldung W2 Arbeitszeit Vollzeit Befristung unbefristet Frist 23.08.2026
6.200 – 7.272 €
/Monat brutto · W2 in Mecklenburg-Vorpommern
Gehalt individuell berechnen →

W2-Professur "Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht"

Kennziffer: 116003/2026

Hochschule: Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences

Fachbereich: Landschaftswissenschaften und Geomatik

Beschreibung

Stadtplanung im Kontext von nachhaltiger Raumentwicklung und strukturellen Herausforderungen in ländlichen Räumen: Spannende Aufgaben warten darauf, gelöst zu werden. Möchten Sie mit Ihrer Expertise in Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht dazu beitragen, engagierte junge Menschen auszubilden und ihnen Werkzeuge für rechtliche und planerische Lösungen an die Hand zu geben?

Aufgaben

Als Professorin oder Professor für „Stadtplanung, Planungs- und Naturschutzrecht" an der Hochschule Neubrandenburg lehren Sie in Vorlesungen, Seminaren, Projekten, Praktika und Exkursionen und geben Ihr Wissen praxisnah weiter; dabei gehen Sie insbesondere regionale Herausforderungen an.

In der Lehre in den Studiengängen Naturschutz und Landnutzungsplanung (BSc.) und Landnutzungsplanung (MSc.) haben Sie die Möglichkeit, neben den Grundlagen der Stadtplanung, des Planungs- und Naturschutzrechts, aktuelle Themen auch vor dem Hintergrund Ihres eigenen Profils zu lehren und die Studiengänge mit zu gestalten.

Eine aktive Mitarbeit in den Gremien der Hochschule wird erwartet.

Anforderungen

Wir suchen eine in den genannten Bereichen ausgewiesene Persönlichkeit, die motiviert und in der Lage ist, das theoretische und methodische Wissen in praktischen Planungszusammenhängen anzuwenden.

  • Mehrjährige Erfahrungen in der Praxis
  • Einschlägige Promotion
  • Nachweis von Forschungsleistungen im Fachgebiet
  • Pädagogische Eignung für die Hochschullehre
  • Einschlägige berufspraktische und forschungsorientierte Arbeiten

Erwünscht: Anwendungsorientierte Forschung, die sich in das Gefüge der Studiengänge an der Hochschule eingliedert.

Erwartet werden:

  • Hervorragende und umfassende Kenntnisse von Trends, Methoden und Instrumenten der Stadt- und Raumplanung auf überörtlicher und örtlicher Ebene mit besonderem Bezug zu ländlichen Räumen
  • Hervorragende und umfassende Kenntnisse im Planungs- und Naturschutzrecht sowie grundlegende Kenntnisse im Umwelt- und Verwaltungsrecht
  • Anwendungsorientierte Kenntnisse in der Regional-, Stadt- und Dorfentwicklung und zu Methoden partizipativer Prozesse
  • Bereitschaft, fachbezogene Lehrveranstaltungen auf Masterniveau in englischer Sprache zu halten

Gesetzliche Voraussetzungen

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zudem wird der Nachweis einschlägiger Publikationen erwartet.

Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V).

Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Sonstige Bedingungen

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule" unterzeichnet. Sie hat sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen.

Bewerbungshinweise

Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien und beruflichem Werdegang unter Angabe der Kennziffer 116003/2026 bis zum 23.08.2026.

Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.

Kontakt

Ansprechpartner: Prof. Dr.-Ing. Jens Hoffmann

Telefon: 0395/5693-8201

Schlagworte
StadtplanungRaumplanungPlanungsrechtNaturschutzrechtländliche EntwicklungHochschullehrePromotion erforderlichanwendungsorientierte ForschungEnglischPartizipation
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