HS Neubrandenburg

W2-Professur "Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen"2026

Mecklenburg-Vorpommern · Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung · Frist: 31.08.2026
Besoldung W2 Arbeitszeit Vollzeit/Teilzeit Befristung unbefristet Frist 31.08.2026
6.200 – 7.272 €
/Monat brutto · W2 in Mecklenburg-Vorpommern
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W2-Professur "Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen"

Kennziffer: 121020/2026

Institution: Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences

Fachbereich: Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung

Beschreibung

Der/die Bewerber*in soll das Fachgebiet Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in den Studiengängen (Bachelor/Master) des Fachbereiches Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung in Forschung und Lehre vertreten.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Vermittlung intersektionaler und diskriminierungskritischer Perspektiven in Sozialer Arbeit und Bildung und Pädagogik
  • Theorie, Methoden und Konzepte inklusiver Handlungsansätze in Bezug auf Bildung, Assistenz und teilhabeorientierter Diagnostik im Kontext kritisch-reflexiver Perspektiven auf Behinderung und Normalität
  • Inklusive Organisationsentwicklung im Kontext der Deinstitutionalisierung
  • Forschung zu Inklusion, Diversität und Teilhabe

Voraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit, Rehabilitationswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Heilpädagogik oder einem fachlich nahen Gebiet
  • Einschlägige Promotion
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
  • Erfahrungen mit partizipativen oder teilhabeorientierten Forschungsansätzen sind erwünscht
  • Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen nach § 58 ff Landhochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Ergänzende Informationen

Die Einstellungsvoraussetzung für Professor*innen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.

Der/die Professor*in wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V).

Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf.

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule" unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen.

Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Andreas Speck
Telefon: 0395/5693-5505

Bewerbungshinweise

Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem Bewerbungsformular für Professuren bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit:

  • Tabellarischem Lebenslauf
  • Zeugniskopien ab dem Abitur
  • Beruflichem Werdegang mit Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen und Praxisnachweisen

Bewerbungsfrist: 31.08.2026

Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.

Schlagworte
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