Hochschule Mannheim

Professur „Cyber Security“ (w/m/d) Bes.-Gr. W2, Stellen-Nr. 793

Baden-Württemberg · Fakultät für Informatik · Frist: 24.07.2026
Besoldung W2 Arbeitszeit Vollzeit/Teilzeit Befristung unbefristet Frist 24.07.2026
6.200 – 7.272 €
/Monat brutto · W2 in Baden-Württemberg
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Professur „Cyber Security" (w/m/d) Bes.-Gr. W2, Stellen-Nr. 793

Aufgaben

Sie übernehmen eine wichtige Rolle beim Ausbau der Lehre und Forschung im Bereich Cyber Security an unserer Fakultät. Dabei entwickeln Sie innovative Lehrkonzepte, treiben praxisnahe Forschungsprojekte voran und initiieren Kooperationen mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Unter anderem bringen Sie sich aktiv in die Gestaltung unseres neuen Masterstudiengangs Cyber Security ein.

Sie begeistern Studierende in der Lehre, betreuen sie auf ihrem akademischen Weg und bringen Ihre Expertise in anwendungsorientierte Forschungsprojekte ein. Darüber hinaus vertreten Sie fundiert Grundlagenthemen der Cyber Security und bieten Ihre Lehrveranstaltungen auf Deutsch und Englisch an. Weiterhin unterstützen Sie uns durch Ihre aktive Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.

Anforderungen

Sie verfügen über einen Hochschulabschluss, idealerweise in IT-Sicherheit, Informatik oder einer verwandten Disziplin, und bringen mehrjährige Praxiserfahrung im Bereich Cyber Security mit. Ein internationales Umfeld ist Ihnen vertraut, und Sie kommunizieren sicher in englischer Sprache.

Spezielle Expertise haben Sie in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

  • Sichere Softwareentwicklung
  • System- und Netzwerksicherheit
  • Incident Response

Von Vorteil sind zudem Erfahrungen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

  • Security Operations Center (SOC)
  • Sicherheit in Microsoft-Umgebungen (Cloud oder on-premises)
  • Supply Chain Security
  • Entwicklung von IT-Security-Werkzeugen

Berufungsvoraussetzungen nach § 47 LHG

  • Der Stelle entsprechendes, abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Pädagogische Eignung, nachgewiesen durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an einschlägigen Fort- und Weiterbildungen
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer dem Arbeitsgebiet dienlichen, mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen

Dienstverhältnis

Als Professorin/Professor haben Sie die Dienstaufgaben eines Hochschullehrers gemäß § 46 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg zu erfüllen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt die Anstellung zunächst als Professor*in in einem Beamtenverhältnis auf Probe. Die Probezeit beträgt 3 Jahre. Bei Bewährung und bei Fortbestehen der beamtenrechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfolgt danach die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Als familienfreundliche Hochschule haben wir uns zu einer wertschätzenden Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten verpflichtet.

Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 24.07.2026 über unser Online-Bewerbungsportal.

Kontakt

Fachliche Auskünfte zu der ausgeschriebenen Position beantwortet Ihnen gerne der Vorsitzende der Berufungskommission Prof. Thomas Smits, t.smits@th-mannheim.de.

Bei Fragen steht das Team der Gleichstellungsbeauftragten, gleichstellung@hs-mannheim.de, der Hochschule gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Schlagworte
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