Internationale ausgebildete Pflegekräfte im Anerkennungsprozess (m/w/d)
Internationale ausgebildete Pflegekräfte im Anerkennungsprozess (m/w/d)
Einsatzgebiet: Pflegedirektion · Einsatzort: Heidelberg · Tätigkeitsbereich: Allgemeinpflege · Anstellungsart: Vollzeit (38,5 Wochenstunden) · Befristung: Befristet (18 Monate - Entfristung angestrebt) · Vertrag: TV UK · Startdatum: Februar, Mai, August, November · Veröffentlicht: 29.06.2026 · Job-ID: V000011745
Ihre Aufgaben
Als Pflegekraft in Anerkennung steht die Ausgleichsmaßnahme (Kenntnisprüfung) im Mittelpunkt. Hier lernst du, wie der Pflegeberuf in Deutschland und am Universitätsklinikum ausgeübt wird. Du arbeitest im multiprofessionellen Team und unterstützt durch Deine Arbeit unsere umfassende Patientenversorgung Du unterstützt eigenverantwortlich unsere Patienten bei den Aktivitäten des täglichen Lebens Du unterstützt und übernimmst selbstständig Grundpflegemaßnahmen und Prophylaxen Digitale Patientendokumentation Als Pflegekraft in Anerkennung steht die Ausgleichsmaßnahme (Kenntnisprüfung) im Mittelpunkt. Hier lernst du, wie der Pflegeberuf in Deutschland und am Universitätsklinikum ausgeübt wird. Du arbeitest im multiprofessionellen Team und unterstützt durch Deine Arbeit unsere umfassende Patientenversorgung Du unterstützt eigenverantwortlich unsere Patienten bei den Aktivitäten des täglichen Lebens Du unterstützt und übernimmst selbstständig Grundpflegemaßnahmen und Prophylaxen Digitale Patientendokumentation
Ihr Profil
Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium in der Pflege im Heimatland mit Lizenz (Urkunde) Deutsch Sprachzertifikat mindestens B2 einer anerkannten Sprachschule (ALTE-Zertifiziert) z.B. von telc, Goethe-Institut oder ÖSD und nicht älter als 1 Jahr Defizitbescheid vom Regierungspräsidium Stuttgart, falls dieser bereits vorliegt (Den Defizitbescheid erhalten Sie vom Regierungspräsidium, wenn Sie dort einen Antrag auf Anerkennung stellen.) Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Studium in der Pflege im Heimatland mit Lizenz (Urkunde) Deutsch Sprachzertifikat mindestens B2 einer anerkannten Sprachschule (ALTE-Zertifiziert) z.B. von telc, Goethe-Institut oder ÖSD und nicht älter als 1 Jahr Defizitbescheid vom Regierungspräsidium Stuttgart, falls dieser bereits vorliegt (Den Defizitbescheid erhalten Sie vom Regierungspräsidium, wenn Sie dort einen Antrag auf Anerkennung stellen.)