Infos zur Promotion + Habilitation
Promotion und Habilitation
Eine Promotion ist der Nachweis der Eignung zum wissenschaftlichen Arbeiten und bildet die Grundlage einer wissenschaftlichen Laufbahn und zunehmend auch einer Karriere in der Wirtschaft. Hier finden Sie Links und Informationen zu administrativen Fragen zur Promotion und Habilitation an der Fakultät 7.
Promotionsausschuss
Aufgaben: Der Promotionsausschuss entscheidet über die Prozesse in den Promotionsverfahren der Fakultät wie die Annahmen als Doktorandin bzw. Doktorand, die Zulassungen zur Promotionsprüfung und die Bestellungen der Prüfungsausschüsse für die einzelnen Promotionsverfahren.
Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Wolfram Remlinger
Ansprechpartnerin im Fakultätsbüro: Frau Bradler
Mitglieder: In der Fakultät 7 bilden die Professorinnen und Professoren der Fakultät, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie die kooptierten Professorinnen und Professoren den Promotionsausschuss.
Termine: Der Promotionsausschuss tagt während des Semesters einmal im Monat mittwochs ab 14:00 Uhr vor den Sitzungen des GFR. In der vorlesungsfreien Zeit findet meist eine Sondersitzung statt.
Habilitationsausschuss
Aufgaben: Der Habilitationsausschuss entscheidet über die Prozesse in den Habilitationsverfahren der Fakultät wie die Zulassung zur Habilitation, die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter zu den Habilitationsverfahren sowie die Beurteilung der Habilitationsschrift und der mündlichen Habilitationsleistung. Er beschließt über die Bezeichnung des Fachs oder Fachgebiets einer Habilitation.
Vorsitz: Dekan der Fakultät 7
Ansprechpartnerin im Fakultätsbüro: Frau Bradler
Mitglieder: Der Habilitationsausschuss besteht aus den hauptberuflich in der Fakultät tätigen Professorinnen und Professoren, einschließlich der außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, die Mitglieder des Großen Fakultätsrates sind.
Termine: Der Habilitationsausschuss tagt während des Semesters einmal im Monat mittwochs ab 15:00 Uhr gemeinsam mit dem GFR.
Wege zur Promotion
Die Fakultät 7 wird ausschließlich der Doktorgrad Dr.-Ing. verliehen. Promotionen können entweder im Rahmen einer Individualpromotion oder im Rahmen eines der strukturierten Promotionsprogramme, an denen die Fakultät beteiligt ist, durchgeführt werden.
Individualpromotion
Bei einer Individualpromotion wählen Sie ein Thema frei, sowie eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor aus einem der Institute. In der Regel (aber nicht immer) werden Sie im Rahmen eines Forschungsprojekts an einem Institut angestellt, und promovieren über ein Thema aus diesem Forschungsprojekt.
Strukturierte Programme
Wenn Sie im Rahmen eines strukturierten Programms promovieren, dann müssen Sie sich über das Programm bewerben, sofern Stellen bzw. Stipendien frei sind.
Eine Promotion an der Fakultät 7 ist derzeit in folgenden strukturierten Programmen möglich:
- Graduate School of Excellence advanced Manufacturing Engineering – GSaMe
- Graduierten- und Forschungsschule Effiziente Energienutzung Stuttgart – GREES
- Graduiertenschule Simulation Technology – GS SimTech
- DFG Graduiertenkolleg (GRK 2543): Intraoperative multisensorische Gewebedifferenzierung in der Onkologie
Voraussetzungen für eine Promotion
Eine Promotion setzt neben einer entsprechenden fachlichen Qualifikation ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Motivation und Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten voraus. Darüber hinaus müssen Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen der Universität Stuttgart erfüllen um an der Fakultät 7 zu promovieren.
Für strukturierte Promotionsprogramme, Graduiertenkollegs und -schulen gelten teilweise abweichende Regelungen.
Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse
Bei ausländischen Studienabschlüssen benötigen Sie das Formular über die formale Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Prüfung der formalen Gleichwertigkeit einige Zeit in Anspruch nehmen kann! Wenn Sie es eilig haben mit der Annahme als Doktorand, sollten Sie den Antrag auf Annahme (dem das Formular über die formale Gleichwertigkeit beizufügen ist) möglichst frühzeitig stellen.
Promotionsordnungen
Die aktuelle Promotionsordnung 2019 ist am 1. April 2019 in Kraft getreten. Wenn Sie vor dem 1. April 2019 Ihre Promotion begonnen haben, können Sie weiterhin nach der Promotionsordnung 2016 und nach der Promotionsordnung 2011 promovieren. Achten Sie aber bitte darauf, dass hier Übergangsbestimmungen einzuhalten sind. Promotionen nach der Promotionsordnung 2008 sind seit Oktober 2019 nicht mehr möglich.
Wechsel der Promotionsordnung
Wenn Sie nach einer älteren Promotionsordnung promovieren, haben Sie auch die Möglichkeit, in die aktuelle Promotionsordnung 2019 zu wechseln. Dazu müssen Sie einen Antrag im Dekanat Ihrer Fakultät stellen. Bei Bedarf können Sie sich bei der Graduierten-Akademie GRADUS informieren.
Kumulative Promotionen
Die Gremien der Fakultät haben per Beschluss am 17.06.2020 kumulative Promotionen an der Fakultät 7 ermöglicht und eine entsprechende Richtlinie beschlossen. Alternativ zu einer Monographie können nun auch kumulative Promotionen eingereicht werden.
Einreichung von kumulativen Dissertationen: Kumulative Dissertationen müssen aus mindestens drei Publikationen bestehen und den in der Richtlinie präzisierten Anforderungen entsprechen. Bei der Einreichung einer kumulativen Dissertation sind neben den üblichen Unterlagen zusätzlich ein Formular mit ergänzenden Angaben und für jede verwendete Publikation ein Beiblatt abzugeben.
Schritt für Schritt zur Promotion
Vorbereitung
Sofern Sie noch keine Betreuerin/keinen Betreuer haben, müssen Sie zunächst eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor, die/der Mitglied des Promotionsausschusses ist, finden.
Gemeinsam mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin erstellen Sie die Promotionsvereinbarung inklusive des erforderlichen Qualifizierungsprogramms.
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, müssen Sie noch den Antrag auf formale Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses ausfüllen.
Registrierung und Antragstellung
Sie müssen sich nun über das Campus-Management-System C@MPUS registrieren. Nach Ihrer Registrierung in C@MPUS ergänzen Sie bitte die Daten zu Ihrem Promotionsvorhaben und drucken den Antrag auf Annahme als Doktorand*in aus. Diesen geben Sie unterschrieben mit den erforderlichen Dokumenten bei der Graduierten-Akademie GRADUS ab.
GRADUS prüft Ihre Unterlagen und schickt diese entweder direkt an das Dekanat (wenn Sie einen deutschen Hochschulabschluss haben) oder (bei ausländischen Abschlüssen) erst an das Rektorat und nach Zustimmung des Rektors an das Dekanat. Bei fachfremden Abschlüssen, bei Dipl.-Ing. (FH), bei M.Sc. (Fach)Hochschule, bei Dualen Hochschulen, bei ausländischen Abschlüssen, etc. werden die den Betreuern/Betreuerinnen vorliegenden Leitlinien der Fakultät zur Promotionszulassung angewandt und ggf. Auflagen festgelegt.
Annahme als Doktorand*in
Sobald dem Dekanat Ihre Promotionsakte vorliegt, prüft der Promotionsausschuss Ihre Unterlagen.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie vom/von der Promotionsausschussvorsitzenden eine Benachrichtigung über die Annahme als Doktorand/in, ggfs. mit Auflagen. Der Annahmebescheid wird vom Promotionsausschuss außerdem in Kopie an GRADUS geschickt und dort in Ihrem Account verbucht.
Einschreibung
Wenn Sie den Annahmebescheid vom Promotionsausschuss Ihrer Fakultät erhalten, müssen/können Sie sich als Promotionsstudent/in einschreiben (unter gewissen Voraussetzungen sind Sie von der Immatrikulationspflicht befreit).
Anfertigung der Dissertation
Sie erstellen nun in deutscher oder englischer Sprache Ihre Dissertationsschrift und erfüllen ggf. Ihre Auflagen.
Bei der Anfertigung der Dissertation stimmen Sie sich eng mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Sollten Sie in dieser Zeit Fragen rund um die Promotion oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an die Graduierten-Akademie.
Einreichung der Dissertation am Dekanat
Zur Einreichung der Dissertation sind dem Dekanat folgende Dokumente abzugeben bzw. zuzusenden:
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Bestätigung der Annahmereife, inklusive Nachweis der bei Einreichung erforderlichen Veröffentlichungen
- Formlose Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin, dass das Qualifizierungsprogramm erfüllt wurde
- Unterschriebene Eingenständigkeitserklärung
- Bei kumulativen Promotionen: entsprechendes Formular und Beiblätter
- Ein gebundenes Exemplar Ihrer Dissertation für das Dekanat
- Zusendung der Dissertation als pdf-Datei per Mail ans Dekanat
- Angabe Ihrer privaten Kontaktdaten, vor allem E-Mail-Adresse
- Bei externen Mitberichtern/Mitberichterinnen: deren Kontaktdaten (vollständiger Titel, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
Zur Dissertation selbst: Den Haupt- und Mitberichter*innen wird die Dissertation als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Das Druck-Exemplar im DIN-A4-Format kann beidseitig gedruckt sein und sollte so gebunden sein (z.B. Ringbindung), dass das Deckblatt zu lesen und für die weitere Bearbeitung beschreibbar ist.
Abgabefrist: Die Einreichung der Dissertation sollte bis spätestens 10 Tage vor der Sitzung (der Promotionsausschuss tagt i.d.R. gleichzeitig mit dem Fakultätsrat) per Mail ans Dekanat angekündigt werden. Die Mail muss einen Vorschlag für den Prüfungsausschuss (Vorsitz, Hauptberichter*in, Mitberichter*in/nen) und bei deutschsprachigen Dissertationen die englische Übersetzung des Dissertationstitelsenthalten.
Die Abgabe der vollständigen Unterlagen erfolgt i.d.R. bis eine Woche vor dem Sitzungstermin nach Absprache am Dekanat.
Interne Abläufe an der Fakultät
Im Promotionsausschuss wird bei Vorliegen der Promotionsakte und der Belegexemplare das Verfahren eröffnet und der Prüfungsausschuss festgelegt.
Sie erhalten eine schriftliche Information über die Eröffnung des Verfahrens.
Das Dekanat fordert nach Eröffnung des Verfahrens von allen Berichterinnen und Berichtern parallel die Gutachten ein. Diese sollten innerhalb von 6 Wochen dem Dekanat vorliegen.
Mit Eingang des letzten Gutachtens startet die 14-tägige Auslage der Dissertation am Dekanat.
Sie erhalten per E-Mail eine Information über die Auslage der Arbeit.
Nach Beendigung der Auslage wird unter Berücksichtigung geltender Fristen zur Doktorprüfung eingeladen. Die Prüfung sollte innerhalb von 3 Monaten nach Eröffnung des Promotionsverfahrens stattfinden.
Sie werden per E-Mail informiert.
Doktorprüfung
Die mündliche Doktorprüfung wird wie folgt durchgeführt:
Gesamtprüfungszeit: 90 Minuten, diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Ein hochschulöffentlicher Vortrag mit freier Wahl der Medien über das Thema der Dissertation von 30 Minuten Dauer mit anschließender kurzer Diskussion. Nichtangehörige der Universität sind zugelassen.
- Die mündliche Prüfung mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten.
Veröffentlichung der Dissertation
Abhängig von der Art der Veröffentlichung müssen Sie in der Regel innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung eine vorgeschriebene Anzahl Pflichtexemplare bei der Universitätsbibliothek abgeben.
Die Universitätsbibliothek informiert Sie auf ihrer Website, welche äußere Form die Dissertation haben muss, welche Möglichkeiten der Veröffentlichung es gibt und wie viel Pflichtexemplare Sie abgeben müssen.
Habilitation
Informationen zur Habilitation finden Sie auf den Seiten der Universität Stuttgart.
Kontakt
Anette Bradler
Ansprechpartnerin für Organisation, Finanzen und Personal, Promotions- & Habilitationsverfahren
Haus der Studierenden, 5. OG, Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart