Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW)

Eingriffsrecht Nebenamtliche Dozentinnen / Dozenten (m/w/d) auf Honorarbasis

Nordrhein-Westfalen

Eingriffsrecht Nebenamtliche Dozentinnen / Dozenten (m/w/d) auf Honorarbasis

  • Kurzinfos

    • Eingriffsrecht
    • OrtStudienort Duisburg
    • Gerichtet anBewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit einem erfolgreichen Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung oder einschlägiger Erfahrung in führenden Positionen im Polizeivollzugsdienst.
    • Art der StelleLehrauftrag auf Honorarbasis
    • Bewerbungfrist18.08.2026
    • Besetzen zum01.09.2026
    • Judith Girczinski
    • 24.03.2026
    • Duisburg
  • Kontakt

    Verwaltung

    Frau Judith Girczinski Planung von Lehrveranstaltungen PVD Tel:+49 203 9350 2017judith.girczinski(at)hspv.nrw.de

    Fachkoordinatorin Eingriffsrecht

    Frau RD'in Sabrina Zimmermann sabrina.zimmermann(at)hspv.nrw.de
  • Dokumente
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Ausschreibungstext

An der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW), mit den Abteilungen in Bielefeld, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster, werden für den Studienort Duisburg ab dem 01.09.2026


Dozentinnen und Dozenten (m/w/d)

auf Honorarbasis zur Lehre im Bereich
„Eingriffsrecht“

gesucht.

StudienabschnittGrundstudium (GS)
Hauptstudium 1 (HS 1)
Hauptstudium 2 (HS 2)
Hauptstudium 3 (HS 3)Zeitraum8. September 2026 - 10. Mai 2027 (GS)
1. September 2026 - 21. Dezember 2026 (HS 1)
5. Januar 2027 - 5. Juli 2027 (HS 2)
8. Dezember 2026 - 8. Februar 2027 bzw.
9. Februar 2027 - 29. März 2027 (HS 3)Umfang100 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) à 45 Minuten (GS 2.2)
56 LVS à 45 Minuten (HS 1.1.3)
57 LVS à 45 Minuten (HS 2.2.3)
12 LVS à 45 Minuten (HS 3.1.7)Wöchentlicher Umfang4 LVS (GS 2.2)
4 LVS (HS 1.1.3)
3 LVS (HS 2.2.3)
2 LVS (HS 3.1.7)PrüfungsformKlausur (GS, HS 1 und HS 2)
Gruppengespräch (HS 3)Übersicht

Voraussetzungen und wünschenswerte Kenntnisse / Fähigkeiten

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen über einen erfolgreichen Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung (inklusive einschlägiger Berufserfahrung) verfügen oder einschlägige Erfahrungen in führenden Positionen im Polizeivollzugsdienst vorweisen können.

Inhalte

Hinweise zu den Kompetenzzielen sowie zum Lehr- und Lerninhalt finden Sie in der Modulbeschreibung des Studiengangs „Polizeivollzugsdienst“ unter:

  • GS 2.2 Eingriffsrecht (S. 13 f.)
  • HS 1.1.3 Eingriffsrechtliche Maßnahmen in konfliktären Situationen (S. 44)
  • HS 2.2.3 Besondere polizeiliche Aufgaben (S. 68 f.)
  • HS 3.1.7 Eingriffsrechtliche Befugnisse bei internationaler Zusammenarbeit (S. 103)

Rahmenbedingungen

Die HSPV NRW bildet im Bereich Polizei sowie im kommunalen / staatlichen allgemeinen Verwaltungsdienst und in der Rentenversicherung aus.

Wir bieten Ihnen flexible, an Ihre Anforderungen angepasste Zeiten der Lehre. Der Aufgabenbereich der Lehrbeauftragten umfasst insbesondere die selbstständige Vermittlung von Fachwissen und Kompetenzen. Zusätzlich sind Leistungsnachweise (GS, HS 1 und HS 2 jeweils Klausur, HS 3 Gruppengespräch) abzunehmen und Teile des Selbststudiums anzuleiten. Sie erwartet die Lehre in Kursverbänden mit max. 33 Teilnehmerinnen / Teilnehmern. Die Lehrbeauftragten werden durch die örtlichen Fachkoordinatoren fachlich unterstützt.

Sie suchen eine neue Herausforderung?

Wenn Sie Freude an der Lehre haben und Ihr Wissen weitergeben möchten, richten Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (kurzes Anschreiben, Lebenslauf, Kopien der Zeugnisse, eventuelle Nachweise über Lehrerfahrung) per E-Mail an die angegebenen Kontaktpersonen.

Wir freuen uns auf Sie!

Dokumente

AusschreibungstextEingriffsrecht 24.03.26 Zielgruppenauswahl

Mein Bereich

  • Informationen für Studierende
  • Studieninteressierte Studieren an der HSPV NRW
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  • Einstellungsbehörden Informationen für Ausbildungsträger
Besonderheiten
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