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Häufige Fragen zur wissenschaftlichen Karriere

Von der Promotion über die Postdoc-Phase bis zur Professur: Die wichtigsten Fragen — klar und verständlich beantwortet.

Häufige Fragen zur Promotion

Alles, was angehende und aktuelle Doktoranden in Deutschland wissen sollten.

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Kann ich promovieren ohne Masterstudium?

Grundsätzlich nein. In Deutschland ist der Masterabschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss wie das Diplom oder Staatsexamen) die Regelvoraussetzung für die Zulassung zur Promotion. Einige Promotionsordnungen erlauben in Ausnahmefällen die Zulassung mit einem besonders qualifizierten Bachelorabschluss, verbunden mit Auflagen wie dem Nachholen bestimmter Prüfungsleistungen. Diese Ausnahmen sind aber selten und fachabhängig — in der Praxis ist der Master der Standardweg.

Besonders qualifizierte FH-/HAW-Absolventen mit Master können über die kooperative Promotion oder über HAW-eigene Promotionsprogramme promovieren. Der FH-Bachelor allein reicht dafür nicht aus.

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Wie lange dauert eine Promotion durchschnittlich?

In Deutschland dauert eine Promotion im Durchschnitt 4 bis 5 Jahre. Die Dauer variiert allerdings stark nach Fach: In den experimentellen Naturwissenschaften und der Medizin sind 3–4 Jahre üblich, in den Geistes- und Sozialwissenschaften eher 5–7 Jahre. Externe Promotionen (neben dem Beruf) dauern oft noch länger.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen: Teilzeitstelle vs. Vollzeitstelle, Umfang der Lehr- und Verwaltungsaufgaben, Fachkultur (kumulativ vs. Monographie), Qualität der Betreuung und nicht zuletzt die persönliche Disziplin.

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Muss ich während der Promotion an der Hochschule vor Ort sein?

Das hängt davon ab, ob Sie eine Stelle haben oder extern promovieren. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag haben in der Regel eine Anwesenheitspflicht für ihre vertraglich vereinbarten Aufgaben (Lehre, Sprechstunden, Forschungsgruppen-Meetings). Reine Schreibphasen können oft flexibel gestaltet werden.

Externe Doktoranden und Stipendiaten haben deutlich mehr Freiheit, können aber durch die Promotionsordnung zu regelmäßigen Betreuungsgesprächen oder Doktorandenkolloquien verpflichtet sein. Gerade in den Laborwissenschaften (Chemie, Biologie, Physik) ist tägliche Anwesenheit im Labor de facto Standard.

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Was passiert, wenn mein Betreuer die Hochschule wechselt?

Das ist eine der heikelsten Situationen in der Promotion. Grundsätzlich gibt es drei Optionen: Sie wechseln mit Ihrem Betreuer an die neue Hochschule (erfordert in der Regel eine Neuimmatrikulation und ggf. einen neuen Arbeitsvertrag). Oder Sie bleiben an der alten Hochschule und suchen einen neuen Erstbetreuer — der bisherige Betreuer kann als Zweitbetreuer fungieren. Oder Sie behalten den bisherigen Betreuer als Erstbetreuer und pendeln (oft umständlich, aber möglich).

Eine gute Betreuungsvereinbarung sollte diesen Fall vorab regeln. In der Praxis hängt die Lösung stark von der Bereitschaft aller Beteiligten ab. Graduiertenschulen und strukturierte Promotionsprogramme bieten hier oft besseren Schutz als individuelle Betreuungsverhältnisse.

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Kann ich während der Promotion nebenbei arbeiten?

Ja, grundsätzlich schon — aber mit Einschränkungen. Bei einer Doktorandenstelle an einer öffentlichen Hochschule gelten die Regelungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst: Nebentätigkeiten müssen in der Regel dem Arbeitgeber angezeigt werden und dürfen die dienstlichen Pflichten nicht beeinträchtigen. Es gibt Höchstgrenzen für den zeitlichen Umfang (je nach Bundesland 6–8 Stunden pro Woche).

Stipendiaten müssen die Bedingungen ihres Stipendiengebers beachten: Manche Förderer erlauben Nebentätigkeiten bis zu einem gewissen Umfang, andere schließen sie aus oder rechnen zusätzliche Einnahmen auf das Stipendium an.

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Was ist der Unterschied zwischen Dr. und PhD?

In Deutschland sind beide Titel gleichwertig. Der „Dr." (Doktor) ist der traditionelle deutsche Doktortitel, der von der Fakultät einer Universität verliehen wird — z.B. Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften), Dr. phil. (Geisteswissenschaften), Dr. med. (Medizin), Dr. jur. (Rechtswissenschaften). Der „PhD" (Doctor of Philosophy) wird von einigen internationalen Graduiertenprogrammen und Graduiertenschulen in Deutschland verliehen, insbesondere in Fächern mit starker internationaler Ausrichtung.

Akademisch sind Dr. und PhD gleichwertig — beide setzen eine Dissertation und eine mündliche Prüfung voraus. Der praktische Unterschied liegt vor allem in der internationalen Erkennbarkeit: Der PhD ist weltweit als Forschungsdoktorat bekannt, während deutsche Fachbezeichnungen wie „Dr. rer. pol." im Ausland erklärungsbedürftig sein können.

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Bekomme ich Elterngeld als Doktorand?

Das hängt von Ihrem Beschäftigungsstatus ab. Doktoranden mit einer regulären Anstellung (z.B. E13 TV-L, auch bei Teilzeit) haben Anspruch auf Elterngeld — in der Regel 65–67% des Nettogehalts vor der Geburt, mindestens 300 €, maximal 1.800 € monatlich.

Stipendiaten haben ebenfalls Anspruch auf Elterngeld, allerdings fällt die Berechnung anders aus: Da ein Stipendium kein Einkommen im steuerlichen Sinne ist, wird als „Einkommen vor der Geburt" oft 0 € angesetzt — Stipendiaten erhalten dann den Mindestbetrag von 300 €/Monat. Manche Förderer bieten eigene Familienzuschläge oder verlängern die Stipendienlaufzeit. Prüfen Sie die Konditionen Ihres spezifischen Stipendiengebers.

Doktorandenstelle gesucht?

Finde aktuelle Stellenausschreibungen für Doktorandenstellen und wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland.

Häufige Fragen zur Professur

Alles rund um Berufungsverfahren, Gehalt, Verbeamtung und den Weg zur Professur.

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Brauche ich eine Habilitation für eine HAW-Professur?

Nein. Für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW/FH) ist keine Habilitation notwendig. Die Einstellungsvoraussetzungen sind stattdessen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel durch die Qualität der Promotion nachgewiesen), pädagogische Eignung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung — davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs.

Die Habilitation ist auch für viele Universitätsprofessuren nicht mehr zwingend — besonders in den MINT-Fächern wird sie zunehmend durch die Juniorprofessur oder eine vergleichbare eigenständige Forschungsleistung ersetzt. In den Geisteswissenschaften und in Jura ist sie allerdings oft noch Standard.

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Kann ich mich gleichzeitig auf mehrere Professuren bewerben?

Ja, unbedingt — und Sie sollten es auch tun. Berufungsverfahren dauern Monate bis Jahre und die Erfolgsquote pro Bewerbung ist gering. Erfahrene Bewerber empfehlen, sich auf alle inhaltlich passenden Ausschreibungen zu bewerben. Es gibt keine Regel, die Parallelbewerbungen verbietet oder einschränkt.

Die Hochschulen erwarten keine Exklusivität. Im Gegenteil: Wer einen Ruf von einer anderen Hochschule vorweisen kann, verbessert seine Verhandlungsposition erheblich. Es ist völlig üblich, mehrere Rufgespräche parallel zu führen.

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Was passiert, wenn ich auf einer Berufungsliste stehe, aber keinen Ruf bekomme?

Wenn Sie auf Listenplatz 2 oder 3 stehen, bedeutet das: Sie sind die Reserve, falls die erstplatzierte Person ablehnt. In vielen Fällen nimmt Platz 1 den Ruf an und Sie gehen leer aus. Das ist frustrierend, aber kein Zeichen mangelnder Qualifikation — im Gegenteil: Listenplatz 2 oder 3 zeigt, dass Sie berufungsfähig sind.

Manche Hochschulen informieren Sie aktiv, dass das Verfahren abgeschlossen ist, andere leider nicht. Es kann Monate dauern, bis Sie Gewissheit haben. Ein Listenplatz — auch ohne Ruf — ist eine wertvolle Referenz für zukünftige Bewerbungen und zeigt anderen Berufungskommissionen, dass Sie bereits positiv evaluiert wurden.

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Wie lange kann ich nach dem Ruf verhandeln?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist. Die Hochschule setzt in der Regel eine angemessene Frist, typischerweise 4 bis 8 Wochen für die Berufungsverhandlung. In der Praxis sind aber auch längere Verhandlungszeiträume üblich, etwa wenn Sie zunächst einen Ruf einer anderen Hochschule abwarten möchten, um eine stärkere Verhandlungsposition zu haben.

Wichtig: Lassen Sie die Hochschule nicht zu lange warten. Eine übermäßig verzögerte Verhandlung kann den guten Willen der Hochschulleitung strapazieren. Kommunizieren Sie offen über Ihren Zeitplan und Ihre Beweggründe.

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Ist eine Professur wirklich sicher? Kann ein Professor gekündigt werden?

Verbeamtete Professoren genießen eine sehr hohe Arbeitsplatzsicherheit. Eine Kündigung im klassischen Sinne gibt es nicht — stattdessen spricht man von „Entfernung aus dem Dienst". Das ist nur bei schweren Dienstvergehen möglich (z.B. Straftaten, schwerwiegende Pflichtverletzungen, wissenschaftliches Fehlverhalten) und erfordert ein förmliches Disziplinarverfahren. Eine „betriebsbedingte Kündigung" wie in der Privatwirtschaft gibt es nicht.

Angestellte Professoren (nicht verbeamtet) genießen zwar nicht denselben beamtenrechtlichen Schutz, sind aber durch das Arbeitsrecht und in der Regel durch unbefristete Verträge ebenfalls gut abgesichert.

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Darf ein Professor Nebentätigkeiten ausüben?

Ja, grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt und in vielen Fächern sogar erwünscht (z.B. Gutachtertätigkeit, Beratung, Aufsichtsratsmandate, Lehraufträge an anderen Hochschulen). Allerdings müssen Nebentätigkeiten dem Dienstherrn angezeigt und in manchen Fällen genehmigt werden. Die dienstlichen Pflichten dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Es gibt Höchstgrenzen für den Umfang (in den meisten Bundesländern maximal ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, also ca. 8 Stunden pro Woche). Einnahmen aus Nebentätigkeiten oberhalb bestimmter Freigrenzen müssen teilweise an den Dienstherrn abgeführt werden. Die genauen Regelungen variieren zwischen den Bundesländern und sind in den jeweiligen Hochschulnebentätigkeitsverordnungen festgelegt.

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Wann kann ich als Professor in Rente / in den Ruhestand gehen?

Verbeamtete Professoren treten mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand. In den meisten Bundesländern liegt diese bei 67 oder 68 Jahren (in Bayern: Ende des Semesters, in dem das 68. Lebensjahr vollendet wird). Ein vorzeitiger Ruhestand ist auf Antrag möglich, allerdings mit Abzügen bei der Pension.

Professoren können auch über die reguläre Altersgrenze hinaus lehren, wenn die Hochschule dies wünscht — durch sogenannte „Seniorprofessuren" oder Lehraufträge im Ruhestand. Der Übergang in den Ruhestand ist für verbeamtete Professoren finanziell in der Regel komfortabel: Die Pension beträgt nach 40 Dienstjahren rund 71,75% der letzten Besoldung.

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Gibt es eine Altersgrenze für die Berufung auf eine Professur?

Für die Berufung selbst gibt es keine Altersgrenze — fachliche Qualifikation zählt, nicht das Alter. Allerdings gibt es für die Verbeamtung in den meisten Bundesländern eine Altersgrenze, die typischerweise bei 50 bis 52 Jahren liegt (in Bayern: 50 Jahre). Wer älter ist, wird als Angestellter im privatrechtlichen Dienstverhältnis eingestellt — mit der gleichen Besoldungsstufe, aber ohne die beamtenrechtlichen Vorteile (insbesondere Pension).

In der Praxis achten Berufungskommissionen nicht auf das Alter der Bewerber. Besonders für HAW-Professuren, bei denen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (davon drei außerhalb der Hochschule) erforderlich sind, sind Bewerber häufig erst Ende 30 oder Anfang 40 — manche auch deutlich älter, insbesondere bei Quereinsteigern aus der Wirtschaft.

Was verdient ein Professor in Deutschland?

Berechnen Sie Ihr mögliches Gehalt als W1-, W2- oder W3-Professor — inklusive Leistungsbezüge, Familienzuschläge und Netto-Berechnung für alle Bundesländer.